Kreis Schleswig-Flensburg

Diese Corona-Regeln gelten ab Montag

Diese Corona-Regeln gelten ab Montag

Diese Corona-Regeln gelten ab Montag

Schleswiger Nachrichten/shz.de
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Der geöffnete Einzelhandel lockt wieder Menschen in Schleswigs Innenstadt. Foto: Marle Liebelt

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Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Schleswig-Flensburg pendelt um die 50er-Marke. Diese Regeln gelten ab Montag, 22. März.

Im Kreis Schleswig-Flensburg ist die Ungewissheit über Lockerungen und erneute Schließungen besonders groß. Denn die Sieben-Tage-Inzidenz, an der sich der Kreis orientieren soll, pendelt um die 50er-Marke. Die Lage kann sich also wöchentlich ändern und Lockerungen zurückgenommen werden. 

Am Montag, den 22. März, geht es jedoch vorerst weiter mit den bereits in kraft getretenen Lockerungen. Geschäfte, Friseure, Schulen und Kitas bleiben also geöffnet. Wir geben einen Überblick über die Regeln. 

Kontakte 

Private Treffen sind mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt. 

 

Einzelhandel

 

Der Einzelhandel bleibt auch ab Montag noch geöffnet. Die Zahl der Kunden ist auf maximal eine Person auf zehn Quadratmeter Verkaufsfläche beschränkt. Bei größeren Läden ab einer Verkaufsfläche von 800 qm gilt eine Person auf 20 Quadratmeter. Ausgenommen sind Läden, deren Sortiment hauptsächlich aus Lebensmitteln besteht. 

Schulen und Kitas 

Es gilt der Präsenzunterricht an Grundschulen sowie die Jahrgangsstufen 5 und 6. Ab Klasse 7 ist Wechselnunterricht vorgesehen. 

Die Kindertagesstätten arbeiten weiter im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Alle Kinder dürfen also weiterhin in den Einrichtungen betreut werden. 

Körpernahe Dienstleistungen 

Tattoo-, Kosmetik- und Massagestudios bleiben geöffnet. Ist das dauerhafte Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung nicht möglich, ist ein negativer Coronatest vom Kunden vorzulegen sowie ein Testkonzept für das Personal. 

Grenzpendler 

Für Grenzpendler gilt weiterhin, dass sie regelmäßig Coronatests vorzeigen können müssen. Ihr letztes negatives Testergebnis eines PCR- oder Schnelltests darf nicht älter als 72 Stunden sein. In Dänemark gilt die selbe Einreiseregel. 

Schnelltests 

Derzeit gibt es im Kreisgebiet fünf Standorte an denen kostenlose Schnelltests durchgeführt werden. Der Kreis betreibt aktuell drei Testzentren: Ein stationäres in den ehemaligen Räumlichkeiten der Zulassungsstelle des Kreises in Schleswig; und zwei mobile. Sie stehen vom 22. bis 26. März in der Kropper Geestlandschule und im Freizeuitheim Jarplund. 

Darüber hinaus bietet die DocMare-Apotheke im Stadtweg in Schleswig montags bis samstags Schnelltests an. In Steinbergkirche bietet die Angler Apotheke Testungen im Vereinsheim des TSG Scheersberg („Sportlerheim“) an.

Weiterlesen: Corona-Testzentren im Kreis: Das sind die Standorte ab 22. März

Kultur und Freizeit 

Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archive dürfen unter Auflagen (Hygienekonzept, Begrenzung der Besucher*innenzahl, Kontaktdatenerhebung) öffnen, ebenso Sonnenstudios und botanische Gärten. 

Sport 

Kontaktfreier Sport mit bis zu zehn Personen ist draußen möglich. Für Kinder bis 14 Jahre ist der Sport an der frischen Luft für 20 Personen unter Anleitung eines Übungsleiters und mit Kontaktdatenerhebung möglich. 

Außerschulische Angebote 

Fahr- und Flugschulen haben geöffnet. Musikschulen dürfen Einzelunterricht anbieten. Erste-Hilfe-Kurse sowie Hundeschulen können mit bis zu zehn Personen einschließlich Leiter stattfinden. 

Pflegeeinrichtungen 

Gegen Corona geimpfte Bewohner von vollstationären Einrichtungen können in den Gemeinschaftsräumen Gruppenangebote wahrnehmen. 

Kinder- und Jugendhilfe 

Die Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe sind als Präsenzveranstaltung mit bis zu zehn Teilnehmern in einer festen Gruppe erlaubt.

 

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