Umwelt

EU-Parlament: Unverkaufte Mode darf nicht vernichtet werden

EU-Parlament: Unverkaufte Mode darf nicht vernichtet werden

EU-Parlament: Unverkaufte Mode darf nicht vernichtet werden

dpa
Straßburg
Zuletzt aktualisiert um:
Unverkaufte Kleidung darf künftig nicht mehr vernichtet werden. Foto: Sina Schuldt/dpa

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Wer online ein T-Shirt bestellt und es dann wieder zurückschickt, muss oft damit rechnen, dass es vernichtet wird - darunter leidet die Umwelt. Damit soll nun Schluss sein.

Das EU-Parlament hat für eine Regelung gestimmt, wonach unverkaufte Kleidung nicht mehr vernichtet werden darf. Auch unverkaufte Elektroartikel sollen nicht mehr zerstört werden dürfen, entschieden die Abgeordneten am Dienstag in Straßburg. Künftig könnte ein solches Verbot auch für andere Kategorien greifen. 

Hintergrund ist die sogenannte Ökodesign-Verordnung. Sie schreibt vor, dass Produkte länger halten sollen, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen und weniger Ressourcen wie Energie und Wasser verbrauchen dürfen.

Demnach soll es künftig digitale «Produktpässe» geben, mit denen Käuferinnen und Käufer mehr Informationen über die Nachhaltigkeit der Gegenstände bekommen sollen. Dadurch könne man die Produkte besser vergleichen und fundiertere Entscheidungen treffen, hieß es in einer Mitteilung des Parlaments.  

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache. 

Mehr lesen

Kirchenratswahlen 2024

Annette und Bernd: Vielfältige Aufgaben im Kirchengemeinderat

Apenrade/Aabenraa Fokus Kirchenrat: Diese Themenreihe beleuchtet Hintergründe und Bedeutung der Kirchenratswahl, die am 17. September 2024 stattfindet. Die Apenraderin und der Apenrader sind im Jahr 2020 in das Gremium des Kirchengemeinderats ihres Heimatorts gewählt worden. Im Gespräch erzählen sie von der spannenden Arbeit für die Gemeinde und warum es keinen Unterschied machen darf, zu welchem Gemeindeteil man gehört.