Verkehr

Für Raser auf der Rader Hochbrücke wird es bald teuer

Für Raser auf der Rader Hochbrücke wird es bald teuer

Für Raser auf der Rader Hochbrücke wird es bald teuer

Jan-Hendrik Frank, shz.de
Borgstedt
Zuletzt aktualisiert um:
Wenn demnächst die automatische Blitzanlage auf der Rader Hochbrücke installiert wird, kostet zu schnelles Fahren garantiert etwas, wenn der Schwellenwert überschritten wird. Foto: shz.de

Die verbesserten Tempomessgeräte an der Autobahn 7 werden ab dem 18. November scharfgeschaltet. Die Bußgelder starten bei 10 Euro, es kann aber erheblich teurer werden – auch für Dänen.

Das kostet zu schnelles Fahren

Die Blitzer gehören dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr. Die Polizei wertet die Daten aus. Nach Angaben aus dem Landespolizeiamt werden Tempoverstöße so geahndet:

Autofahrer

  • bis 10 km/h zu schnell: 10 Euro
  • 11 bis 15 km/h: 20 Euro
  • 16 bis 20 km/h: 30 Euro
  • mehr als 21 km/h: 70 Euro und 1 Punkt
  •  bei mehr als 70 km/h: 600 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

Lastwagenfahrer

  • bis 10 km/h: 15 Euro
  • 11 bis 15 km/h: 25 Euro
  • 16 bis 20 km/h: 70 Euro und 1 Punkt
  • 21 bis 25 km/h: 80 Euro und 1 Punkt
  • mehr als 26 km/h: 95 Euro und 1 Punkt
  • über 60 km/h: 600 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

Wiederholungstäter

Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit 25 Kilometern pro Stunde zu viel auf dem Tacho erwischt wurde, bekommt zusätzlich zum Bußgeld und den Punkten einen Monat Fahrverbot.

Die neuen Blitzer auf der Rader Hochbrücke werden voraussichtlich in der Woche ab Montag, 18. November, scharfgestellt. Die zuständige Behörde hat sich zwar nicht auf einen Tag festgelegt; die Ingenieure peilen mit der Inbetriebnahme aber die 47. Kalenderwoche an. Die Zeitung „JydskeVestkysten" weist darauf hin, dass dank einer neuen Vereinbarung zwischen Deutschland und Dänemark die Bußgelder auch in Dänemark eingetrieben werden können.

Die Umrüstung kostet eine halbe Million Euro

Wie berichtet, haben die alten Geräte des Typs „Jenoptik Traffistar S 350“ nicht alle Temposünder erwischt. Normalerweise dürfen Autos auf der Brücke 100 Kilometer pro Stunde fahren, bei starkem Wind Tempo 80 und bei Sturm Tempo 60. Die alten Blitzer lösten jedoch, unabhängig von der Windstärke, erst bei einer Geschwindigkeit von 115 Kilometern pro Stunde aus.

Die neuen Geräte „Jenoptik S 330“ dagegen wissen, welches Höchsttempo jeweils gilt. Der LBV ließ die Blitzer auf beiden Richtungsfahrbahnen der Autobahn 7 jeweils an den Auffahrten austauschen. An den Enden der Querung bleiben die alten Modelle stehen.

Das Land investiert in die Umrüstung etwa 500.000 Euro. Die Blitzer waren im September 2015 installiert worden. Sie sollen helfen, dass sich Fahrzeuge an das Tempolimit halten und so das marode Bauwerk möglichst schonen.

Einen Probebetrieb gibt es nicht

Obwohl die Blitzer der zweiten Generation noch nicht auslösen, sorgen sie dafür, dass der Verkehr in diesem Bereich merklich langsamer fließt. Ein Leser behauptete gar, von den neuen Geräten bereits erwischt worden zu sein. Er sei mit einem Laster von Flensburg kommend über die Brücke gefahren. Erlaubt war Tempo 60, er wurde mit 86 Kilometern pro Stunde fotografiert. Der Fahrer musste 143,50 Euro zahlen, erhielt zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot

Der LBV teilte dazu mit: „Der Leser kann nicht von den neuen Geräten geblitzt worden sein, da diese bislang nicht in Betrieb sind.“ Der LBV habe auch keinen Probebetrieb vorgenommen. Entweder sei der Lasterfahrer von einer mobilen Kontrolle oder den alten Anlagen, als diese noch standen, erfasst worden. Auf den Hinweis, dass die alten Säulen doch erst bei Tempo 115 auslösten, ging der LBV nicht ein.

Wer weniger als fünf Kilometer pro Stunde zu schnell war, wird nicht bestraft

Die Behörde berücksichtigt, dass nicht jeder Tacho genau ist. Nicht nur auf der Hochbrücke gilt daher: Wer schneller als 100 fährt und geblitzt wird, dem werden von seiner Geschwindigkeit drei Prozent abgezogen. Wer langsamer als Tempo 100 fährt und in eine Kontrolle gerät, dem werden drei Kilometer pro Stunde erlassen. Wer nach Abzug dieser Toleranz nur fünf Kilometer pro Stunde zu schnell war, wird nicht verfolgt. Dann gilt der Verstoß als unbedeutend. Der LBV warnt: „Hier kann jederzeit eine Neubewertung der Unbedeutsamkeit von Geschwindigkeitsüberschreitungen stattfinden.“
 

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