Schleswig-Holstein

Shutdown länger und schärfer: Die Maßnahmen für SH im Überblick

Shutdown länger und schärfer: Die Maßnahmen für SH im Überblick

Shutdown länger und schärfer: Die Maßnahmen im Überblick

dpa/mao, shz.de/hm
Berlin/Kiel
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Auch Grenzkontrollen schließt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht aus. Foto: Gregor Fischer/dpa

Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung und Verschärfung des Shutdowns geeinigt. Alle Beschlüsse im Überblick.

Die Menschen in Deutschland brauchen in der Corona-Pandemie weiter Geduld: Bund und Länder haben den Shutdown aus Sorge über die Virusmutation bis zum 14. Februar verlängert. Auch Schulen und Kitas sollen nach dem Beschluss vom Dienstagabend bis dahin weiter geschlossen bleiben. Doch deutete sich an, dass die Länder diese umstrittene Entscheidung unterschiedlich umsetzen werden.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sagte am Dienstag in Kiel: „Wir haben so niedrige Inzidenzzahlen in Schleswig-Holstein, wir haben so wenig Tote in Schleswig-Holstein, wir haben so wenig Neuinfektionen in Schleswig-Holstein, weil wir einen konsequenteren Weg als andere Bundesländer gehen.“

Günther führte aus: „Alle Maßnahmen werden fortgesetzt, und wir werden in einigen Bereichen nachschärfen.“ Im Norden werde absehbar bis Ende Januar nicht erreicht, die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche auf 50 zu senken. Aktuell liegt dieser Wert bei knapp 90. Sorge bereiten Virusvarianten. „Es gibt keinen Grund, deshalb Panik zu verbreiten, aber es gilt, ein wenig vorsichtig zu sein“, so der Ministerpräsident.
 

Die Maßnahmen im Überblick

Kontakte

Weiterhin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Geraten wird, den Kreis der beteiligten Haushalte möglichst konstant und klein zu halten.

Masken

Verschärft wird die Maskenpflicht. So müssen künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Alltagsmasken aus Stoff reichen dann nicht mehr. „Das ist eine zumutbare Verschärfung“, sagte Günther. Ab wann die neuen Regeln gelten, entscheiden die Bundesländer selbst. Am Mittwoch beraten mehrere Landesregierungen darüber.

Kitas und Schulen

Bei diesem Thema ging es zur Sache. Das Ergebnis: Die meisten Schüler in Schleswig-Holstein werden bis zum 14. Februar nicht in den Schulen unterrichtet, sondern weiterhin per Fernunterricht. Der Präsenzunterricht in den Schulen sei weiter ausgesetzt, teilte Ministerpräsident Günther am Dienstagabend in Kiel mit. Die bisherigen Regelungen für Schulen und Kitas würden verlängert. Sie sollen laut Günther bei einem Rückgang der Infektionszahlen die ersten Bereiche sein, in denen es Öffnungen gibt.

In den Kitas gilt eine Notbetreuung. Sie ist zum Beispiel nutzbar, wenn mindestens ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet. Das Angebot richtet sich auch an alleinerziehende Elternteile, die arbeiten, sowie Kinder mit erhöhtem Pflege- und Betreuungsaufwand und jene, die aus Sicht des Kindeswohls besonders schützenswert sind. Auch die Schulen bieten eine Notbetreuung an, allerdings nur für die Klassen eins bis sechs.

Arbeit und Homeoffice

Strengere Regeln sind auch am Arbeitsplatz vorgesehen. Arbeitgeber müssen Arbeit im Homeoffice zulassen, wenn das möglich ist. Eine entsprechende Verordnung soll das Bundesarbeitsministerium befristet bis zum 15. März erlassen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) forderte die Beschäftigten und Unternehmen auf, die neuen Homeoffice-Möglichkeiten massiv zu nutzen. Zugleich warnte er in „Bild live" Arbeitgeber davor, die Möglichkeit zum Homeoffice willkürlich abzusagen und kündigte Kontrollen an.

Weiter gilt unter anderem: Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Auch Friseure, Massagepraxen oder Kosmetikstudios bleiben zu. Alkoholkonsum im öffentlichen Raum bleibt verboten.

Alten- und Pflegeheime

Das Personal muss beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Damit Besucher und Personal mehrmals pro Woche Schnelltests machen können, sollen Bundeswehrsoldaten und Freiwillige einspringen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll es genug Tests geben.

Gottesdienste

Gottesdienste bleiben erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Eine Maske mit höherem Schutzstandard ist Pflicht, Singen verboten. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen in der Regel spätestens zwei Werktage vorher beim Ordnungsamt angezeigt werden.

Hotspots

In Ländern und Landkreisen, wo sich im Verhältnis zur Einwohnerzahl besonders viele Menschen infizieren, sollen gegebenenfalls härtere Maßnahmen greifen. Auch dort soll es eine realistische Chance geben, das Ziel von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) bis Mitte Februar zu erreichen.

Impfungen

Bis spätestens Mitte Februar sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, die das möchten, geimpft werden. Fast die Hälfte ist schon geimpft worden. Der Bund will versuchen, den Ländern verlässliche Impfstoff-Lieferzeiten für die jeweils kommenden sechs Wochen zu nennen.

Virus-Mutationen

Die kursierenden Varianten des Coronavirus sollen laut einer seit Dienstag geltenden Verordnung stärker auf den genauen Virustyp untersucht werden (Sequenzierung). Der Bund soll bis Anfang Februar erste Ergebnisse dazu vorlegen. Hintergrund sind Befürchtungen über die Verbreitung neuer Virusvarianten, wie etwa in Großbritannien oder Irland, die deutlich ansteckender sein könnten.

Grenzkontrollen

Um das Eintragen von Coronavirus-Mutationen nach Deutschland zu verhindern, schließt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im äußersten Fall auch neue Grenzkontrollen nicht aus. „Das wollen wir nicht, wir wollen uns partnerschaftlich mit unseren Nachbarn einigen“, betonte sie am Dienstag nach den Beratungen mit den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Länder. „Aber wir können nicht zusehen, dass dann der Eintrag einfach kommt, weil andere Länder ganz andere Wege gehen“, sagte sie mit Blick auf den Umgang mit der Pandemie.

Gesundheitsämter

Studierende sollen für die Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April für die Kontaktnachverfolgung in Gesundheitsämtern gewonnen und geschult werden. Ziel ist, eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer Inzidenz von 50 sicherzustellen.

Corona-Hilfen

Der Zugang zu staatlicher Unterstützung für Unternehmen und Soloselbstständige soll einfacher werden, die Hilfen ausgeweitet. Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wird für Unternehmen, die Anspruch auf Hilfszahlungen haben und rechtzeitig einen aussichtsreichen Antrag gestellt haben, bis Ende April ausgesetzt.

Steuerförderung für Computer

Wer sich „bestimmte digitale Wirtschaftsgüter“ zulegt, soll das noch im Jahr der Anschaffung ganz von der Steuer absetzen können – rückwirkend zum 1. Januar. Es geht um „Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“.

Nächste Schritte

Bis Mitte Februar wollen Bund und Länder ein Konzept für eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ erarbeiten.

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