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Prozess gegen Messerstecher von Würzburg beginnt

Prozess gegen Messerstecher von Würzburg beginnt

Prozess gegen Messerstecher von Würzburg beginnt

dpa
Veitshöchheim
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Hier ist es passiert: Vor einem Kaufhaus werden der Opfer einer Messerattacke gedacht. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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Ein Mann stürmt in ein Kaufhaus und nimmt sich ein Messer aus der Auslage. Wahllos tötet der Täter arglose Menschen - Stimmen in seinem Kopf sollen den Mann zur Tat gebracht haben.

Zehn Monate nach der tödlichen Messerattacke eines Mannes auf zumeist arglose Menschen in Würzburg beginnt an diesem Freitag (10.00 Uhr) der Prozess gegen den Flüchtling.

Da die Ermittler davon ausgehen, dass der Somalier bei der Tat im vergangenen Juni psychisch krank war, findet ein sogenanntes Sicherungsverfahren statt. Dabei geht es um die Unterbringung eines Beschuldigten in einer geschlossenen Psychiatrie. Für den Prozess sind bisher 27 Verhandlungstage bis Ende September angesetzt.

Der Auftakt vor dem Landgericht Würzburg findet wegen Platzmangels nicht im Justizzentrum statt, sondern in einer Veranstaltungshalle im nahen Veitshöchheim. Die Täterschaft des Somaliers gilt als erwiesen. Als Motiv vermutet die Generalstaatsanwaltschaft Hass auf Deutschland durch angeblich ungerechte Behandlung.

Haben Stimmen im Kopf den Täter getrieben?

Der Migrant hatte den Ermittlern zufolge am 25. Juni 2021 in einem Würzburger Kaufhaus drei Frauen im Alter von 24, 49 und 82 Jahren mit einem Messer getötet. Zudem verletzte er vier weitere Frauen, ein damals 11-jähriges Mädchen und einen 16-Jährigen schwer. Hinzu kommen drei Leichtverletzte. Einer der Angegriffenen blieb unversehrt.

Nach der Attacke des mutmaßlich 33-Jährigen - die Behörden wissen nicht sicher, wann er geboren wurde - konnten die Ermittler einen islamistischen Anschlag zunächst nicht ausschließen. Aufgrund zweier unabhängiger Gutachten gehen sie mittlerweile aber von der Schuldunfähigkeit des Täters aus. Stimmen in seinem Kopf sollen den Mann zur Tat gebracht haben, er soll seit Jahren krank sein.

Der Vorwurf der Generalstaatsanwaltschaft lautet unter anderem auf Mord in drei Fällen sowie versuchten Mord in elf Fällen, da ein Opfer zweimal an unterschiedlichen Orten attackiert wurde. Rechtlich betrachtet sind das zwei Mordversuche.

Im Jahr 2015 wurde der Migrant erstmals in Deutschland registriert. Seither fiel er mehrmals wegen psychischer Probleme auf. Bis zum Tattag hatten die Behörden aber nach eigenen Angaben keine Hinweise darauf, dass der Mann andere Menschen gefährden könnte.

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