Fahrlässige Tötung

Prozess um tödlichen Flugunfall: Bewährung für Piloten

Prozess um tödlichen Flugunfall: Bewährung für Piloten

Prozess um tödlichen Flugunfall: Bewährung für Piloten

dpa
Fulda
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Der Angeklagte sitzt im Saal des Landgerichts Fulda zwischen seinen Verteidigern. Foto: Christine Schultze/dpa

Im Oktober 2018 kam es zu einem tragischen Unfall mit einem Kleinflugzeug auf einem Berg im Landkreis Fulda. Eine Mutter und ihre zwei Kinder starben. Nun stand der Pilot vor Gericht.

Im Prozess um den Flugunfall mit drei Toten auf der Wasserkuppe ist der angeklagte Pilot vom Landgericht Fulda wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Bewährungszeit betrage zwei Jahre, sagte ein Gerichtssprecher.

Auflagen gegen den 58-Jährigen aus Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz verhängte das Gericht nicht, da der Angeklagte angekündigt habe, freiwillig 5000 Euro an den Vater der beiden bei dem Unglück getöteten Kinder zu zahlen und die Kammer die Erwartung habe, dass er das auch tun werde, sagte der Sprecher. Das Urteil sei bereits rechtskräftig, weil alle Beteiligten auf Revision verzichtet hätten.

Der Pilot war bei dem Unglück im Oktober 2018 auf Hessens höchstem Berg mit einem kleinen Propellerflugzeug (Cessna) über die Landebahn hinausgeschossen. Die Maschine hatte auf dem Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine 39 Jahre alte Frau und ihre beiden elf und zwölf Jahre alten Kinder erfasst und tödlich verletzt. Seit Anfang Februar musste sich der Mann deshalb wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Luftverkehrs vor Gericht verantworten. Der Vater der Kinder war bei dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten.

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