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Rückruf von Halloween-Masken

Rückruf von Halloween-Masken

Rückruf von Halloween-Masken

dpa
Stuhr
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Masken, wie diese, sind an Halloween sehr beliebt. Foto: picture alliance / dpa

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Schon jetzt decken sich Grusel-Begeisterte mit Kostümen für Halloween ein. Bestimme Masken sind jedoch mit Vorsicht zu genießen und sollten besser zurückgegeben werden.

Es ist nicht ganz die gruselige Jahreszeit, aber eine Firma hat ihre Halloween-Masken jetzt schon vorsorglich zurückgerufen. Die Gummimasken wiesen einen überhöhten Gehalt des Weichmachers Di-2-ethylhexylphthalat (DEHP) auf, teilte die Topec-Warenhandels-GmbH in Stuhr bei Bremen heute mit. Der Stoff kann nach EU-Einstufung negative gesundheitliche Folgen haben.

Die Masken zeigen den schreienden weißen Totenkopf aus der «Scream»-Horrorfilmserie. Sie seien im ganzen Bundesgebiet verkauft worden, teilte die Firma mit. Halloween wird im Herbst in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November gefeiert.

Betroffene Bundesländer sind: Niedersachsen, Bremen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

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