Kriminalität
Tod beim CSD: Anklage fordert fünf Jahre Jugendstrafe
Tod beim CSD: Anklage fordert fünf Jahre Jugendstrafe
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Ein Angriff beim Christopher Street Day in Münster geht für Transmann Malte C. tödlich aus. Im Prozess gegen einen 20-Jährigen haben nun Anklage und Verteidigung plädiert.
Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Transmanns Malte C. beim Christopher Street Day in Münster hat die Anklage eine Jugendstrafe von fünf Jahren gefordert. Man werde beantragen, den 20 Jahre alten Angeklagten in einer Erziehungsanstalt unterbringen zu lassen, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Dienstag bei dem Verfahren vor dem Landgericht. Dem Angeklagten wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.
Er soll Malte C. beim CSD im August 2022 gegen den Kopf geschlagen haben, als dieser sich schützend vor CSD-Teilnehmende stellte. Der 25-Jährige fiel mit dem Hinterkopf aufs Pflaster und starb Tage später an den Folgen eines Schädelhirntraumas. Verteidiger Siegmund Benecken sprach sich für eine «angemessene Jugendstrafe» aus, nannte aber kein genaues Strafmaß. Am Mittwoch will die Kammer ihr Urteil verkünden.
Der Staatsanwalt sagte, der Angeklagte habe keinen Tötungsvorsatz gehabt. Auch wenn er ein «geübter Boxer» sei, habe er sich über einen «eventuell tödlichen Ausgang» keinerlei Gedanken gemacht. Der junge Mann sei voll schuldfähig, aber noch Heranwachsender. Er sei infolge schwieriger Lebensumstände deutlich entwicklungsverzögert, hieß es in seinem Plädoyer. Der 20-Jährige habe ein vollumfängliches Geständnis abgelegt - «von echter Reue getragen».
Angeklagter potenziell Wiederholungstäter?
Die Anklage geht davon aus, dass der 20-Jährige auch in Zukunft weiter Gewalttaten begehen wird. Er sei immer wieder durch Fälle von Körperverletzung aufgefallen, einmal verurteilt worden. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe sprach von einem «noch nicht gefestigten» Menschen. Sie verwies auf eine schwache, psychische Stabilität, erhebliche familiäre Belastungen von Kindheit an und eine schwierige Eingewöhnung vom tschetschenischen in den neuen deutschen Kulturkreis mit etwa zwölf Jahren. Der Russe habe Angst vor einer Abschiebung und Bedrohung seiner Familie in die russische Teilrepublik Tschetschenien.
Die psychiatrische Gutachterin Martina Redeker meinte, der 20-Jährige brauche noch viel Zeit, um «nachzureifen». Nach ihrer Einschätzung waren die Schläge gegen Malte C. «sicher platziert», trotz Alkoholkonsums gebe es keine Anzeichen für eine Bewusstseinsstörung, sein Erinnerungsvermögen sei gut. Er sei abhängig von Cannabis, Alkohol und missbrauche ein Arzneimittel. Die Sachverständige beschrieb eine extrem schwierige Kindheit mit einem gewalttätigen Vater, einer schwerstkranken Schwester, bis heute präge ihn ein «depressiver Modus». Nur sein zeitweises Boxen in Deutschland habe ihn vorübergehend stabilisiert.
Zur Empathie fähig?
Redeker attestierte dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung, er sei aber «zu Empathie und Perspektivwechsel» fähig. Er habe angegeben, schwul zu sein und fast paranoide Angst davor, dass seine Homosexualität für ihn und seine Familie schwere Folgen haben könnte. Der Mann habe «glaubwürdig negiert», dass er eine homophobe oder transfeindliche Haltung habe, schilderte die Psychiaterin mit Blick auf seine mutmaßliche Tat beim CSD. Der Vorfall hatte bundesweites Entsetzen ausgelöst.
Auch die Staatsanwaltschaft sah keine homophobe, trans- oder queerfeindliche Grundeinstellung - auch wenn seine Beleidigungen gegenüber CSD-Teilnehmenden diesen Charakter gehabt hätten. Die Anklage gehe davon aus, dass der 20-Jährige schwul sei. Der Verteidiger betonte, eine Ausweisung nach Tschetschenien wäre für seinen Mandanten «schlichtweg eine Katastrophe».
Die Anklage verlangte, eine alkoholbedingte Enthemmung nicht strafmildernd zu bewerten. Der Mann habe gewusst, dass er unter Drogenkonsum zu Gewalt neige. Die Schwere der Tat solle entsprechend strafverschärfend gewertet werden.