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Zweijähriger in Kita erstickt - Freispruch für Tagesmütter

Zweijähriger in Kita erstickt - Freispruch für Tagesmütter

Zweijähriger in Kita erstickt - Freispruch für Tagesmütter

dpa
Gelsenkirchen
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Im Prozess um den tragischen Tod eines zweijährigen Jungen in einer Mini-Kita in Gelsenkirchen wurde nun ein Urteil gesprochen. Foto: Roland Weihrauch/dpa

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Ein zwei Jahre alter Junge erstickt in der Kita. Im Prozess gegen die Tagesmütter ist nun ein Urteil gefallen.

Zwei Tagesmütter sind nach dem tragischen Tod eines zweijährigen Jungen in einer Mini-Kita in Gelsenkirchen freigesprochen worden. Das Amtsgericht sah den Vorwurf der fahrlässigen Tötung am Freitag nicht als gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der zweijährige Junge hatte während der Mittagspause in seinem Etagenbett die schwere Spanplatte der darüberliegenden Matratze hochgedrückt und war mit dem Hals eingeklemmt worden. Er erstickte. Die beiden Frauen, die als selbstständige Tagesmütter die Kinder in der städtisch organisierten Kita betreuten, hatten den Schlafraum während des Mittagsschlafs rund eine Stunde lang nicht betreten.

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Haft ohne Bewährung für die beiden 38 und 27 Jahre alten Tagesmütter gefordert, da sie grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Die Verteidiger argumentierten hingegen, die Frauen hätten das Unglück nicht verhindern können. Sie hatten deshalb Freisprüche gefordert.

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