Menschenrechte

Nach Todesurteil: Merz darf Deutsch-Iraner nicht besuchen

Nach Todesurteil: Merz darf Deutsch-Iraner nicht besuchen

Nach Todesurteil: Merz darf Deutsch-Iraner nicht besuchen

dpa
Berlin
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Friedrich Merz (CDU) hatte einen Antrag auf Einreise in den Iran gestellt - dieser wurde nun abgelehnt. Foto: Georg Wendt/dpa

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Im April bestätigte der Oberste Gerichtshof im Iran das Todesurteil gegen Djamshid Sharmahd. Friedrich Merz wollte ihn besuchen - nun wurde der Antrag abgelehnt. Aufgeben will der CDU-Parteichef aber nicht.

CDU-Parteichef Friedrich Merz darf den zum Tode verurteilten Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd nach eigenen Angaben nicht besuchen. «Nach mehreren Monaten Bearbeitungszeit wurde mein Antrag auf Einreise in den #Iran abgelehnt. Das Regime verweigert mir einen Einblick in die Haftbedingungen des deutschen Staatsbürgers Jamshid #Sharmahd», teilte Merz auf Twitter mit. Dies zeige einmal mehr, dass der Prozess mit einem Rechtsstaat nichts zu tun habe, schrieb Merz. «Ich werde auch weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen, um auf sein Schicksal hinzuweisen und seine Freilassung zu fordern.»

Der Oberste Gerichtshof im Iran hatte Ende April das umstrittene Todesurteil gegen Sharmahd bestätigt. Damit steht einer Vollstreckung formal nichts mehr im Weg. Ein Revolutionsgericht hatte den 68-Jährigen im Februar unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht. Seine Angehörigen bestreiten die Vorwürfe vehement. Auch Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte Teheran aufgefordert, das «absolut inakzeptable» und willkürliche Urteil rückgängig zu machen.

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