Leserbrief
„Graenselukning - Einreise nach Dänemark“
Graenselukning - Einreise nach Dänemark
Graenselukning - Einreise nach Dänemark
Hans-Peter Winter besitzt ein Haus auf Langeland und lebt mit seiner dänischen Lebensgefährtin in Berlin. Nach Dänemark darf er derzeit dennoch nicht einreisen und ärgert sich, dass ihm die Nutzung seines Eigentums verwehrt wird.
Aegtefaelle und sammenlevere dürfen einreisen ....
Meine Lebensgefährtin – DK-Staatsb. Wohnort Berlin seit 1977
Meine Person D-Staatsb. gleiche Anschrift in Berlin
Ich besitze ein Haus auf Langeland – Erwerb genehmigt v.dän Justizmin.
Meine Lebensgefährtin darf einreisen wie alle Dänen, während
ich nicht mein Haus in Dänemark in Besitz nehmen darf.
Wir benutzen unser Haus seit 1992 als Feriendomizil, haben seither
jede Menge an Skat,Moms etc an die Kommune bezahlt
Nachfrage heute 25.04. bei der DK-Polizei-Hotline :
Die Regelung gilt nur wenn der Ehe- Lebenspartner Wohnsitz
in Dänemark hat, dann handele es sich ggf. um einen triftigen Grund.
Zusammen dürfen wir nach geltenden regeln nicht einreisen
Nachgebohrt: Es hängt u.U. auch vom Ermessensspielraum der Grenzpolizei ab ....
Also mit dem Auto, Frau und zwei Katzen 350 km nach Krusaa und vielleicht
wieder zurück? Mit vielleicht noch kilometerlangem Stau?
Umgekehrt wäre eine Rückreise nach Berlin unproblematisch.
Andererseits darf man zu einer Beerdigung einreisen -
vielleicht mit Einladung des Verstorbenen? Dem Virus dürfte es ziemlich
egal sein welcher triftige Grund vorlag
Ich halte die Grenzschließungen für unvereinbar mit Schengen,
zumal wenn es sich um zwei Länder mit in etwa gleichem Niveau
an Erkrankten handelt und es soweit geht daß einem die Nutzung
seines Eigentums verwehrt wird.