Leserbrief

„Zum Thema „Knöllchen-Flut in Nordschleswig““

„Zum Thema „Knöllchen-Flut in Nordschleswig““

„Zum Thema „Knöllchen-Flut in Nordschleswig““

Peter Blume
Nordschleswig
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Knöllchen-Flut in Nordschleswig? Leser Peter Blume kann jedenfalls von einem Park-Erlebnis der besonderen Art berichten …

Ein „Park-Erlebnis“ besonderer Art hatten meine Frau und ich vor gut zwei Jahren in Hadersleben. Wir parkten um ca. 12.30 Uhr auf einem Parkplatz mit drei Stunden Höchstparkdauer, legten eine korrekt eingestellte Parkscheibe ab. Leider hatten wir nicht bedacht, dass an der Windschutzscheibe eine vom Autohändler eingeklebte Parkscheibe klebte: Einstellung 00/12 Uhr. Als wir gegen 14 Uhr an unser Auto kamen, fanden wir unter dem Scheibenwischer einen Bußgeldbescheid über 500 Kr. vor.

Begründung: Zwei Parkscheiben seien nach §... unzulässig. Kontrollzeitpunkt: 12.52 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt war die Höchstparkdauer weder mit der festen noch mit der losen Parkscheibe überschritten. - Im Internet fand ich ein Urteil, das einem klagenden Autofahrer bei einem ähnlichen Fall Recht gab und das Bußgeld verwarf. Ich protestierte also bei „P-Syd“, wurde aber noch einmal auf den entsprechenden Gesetzesparagrafen hingewiesen und dass mein Fall anders läge.

Den Unterschied konnte ich nicht erkennen und protestierte nochmals mit Hinweis auf das Urteil*. Ergebnis: Ich erhielt einen Hinweis darauf, dass ich mir einen Rechtsanwalt nehmen könne, aber ein Zahlungstermin wurde erst einmal festgesetzt. Um langwierigen Verhandlungen aus dem Wege zu gehen, zahlte ich.

In diesem Zusammenhang schrieb ich eine Anfrage an den Haderslebener Stadtrat, aber außer ein paar wohlwollenden Worten erhielt ich keine Unterstützung. Ob man so Besucher in die Stadt lockt? – Wenn man jetzt – auf Deibel komm raus – das Ausstellen von Bußgeldern drastisch erhöhen will, ist das ein alarmierendes Signal.

*I en lignende sag har Østre Landsret den 2. maj 2014 afsagt en dom og bl. a. fastholdt følgende: „At parkeringsskive er påbudt, kan heller ikke i øvrigt begrunde, at tilstedeværelsen af to parkeringsskiver udløser en afgift i et tilfælde, hvor det er utvivlsomt for den, der fører opsyn, at bilen ikke har holdt parkeret længere end tilladt.“ – Eindeutiger geht es nicht.

Peter Blume, Tingleff

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