Gerichtsurteil

20 Tage Gefängnis für Schubsen von Schiedsrichterin

20 Tage Gefängnis für Schubsen von Schiedsrichterin

20 Tage Gefängnis für Schubsen von Schiedsrichterin

Apenrade/Aabenraa
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Die Verhandlung fand am Dienstag nach Ostern im Gericht in Sonderburg statt. Foto: Unsplash/Emilio Garcia

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Bei einem Fußballspiel im vergangenen Jahr hat ein 29-jähriger Spieler die damals 17-jährige Schiedsrichterin geschubst, weil er mit ihrer Entscheidung nicht einverstanden war. Das Gericht in Sonderburg sah den Vorfall als „über die Bagatellgrenze hinausgehend an“, wie es vom Richter hieß. Der Angeklagte erschien nicht zum Gerichtstermin.

„Ich habe nicht damit gerechnet, dass die Gefängnisstrafe ohne Bewährung ausfällt“, sagt Julie Alsbro, nachdem am Dienstag das Urteil gegen den 29-jährigen Angeklagten gesprochen worden war. 20 Tage Gefängnis ohne Bewährung verkündete der Richter zum Abschluss der Verhandlung.

Anklagegrund

Im September des vergangenen Jahres kam es beim Serie-4-Spiel zwischen Egernsund KIF und Egen UI zu dem Zwischenfall, der nun das Urteil auslöste. Der Ekensunder Spieler wurde von der damals 17-jährigen Schiedsrichterin wegen Schimpfens und Pöbelns über eine zuvor getroffene Entscheidung für zehn Minuten vom Platz verwiesen. Damit war der junge Mann jedoch nicht einverstanden. Was er damit zum Ausdruck brachte, dass er beim Verlassen des Platzes in die Schiedsrichterin hineinging und sie fast umwarf. Zudem beschimpfte und bespuckte er sie.

Die junge Frau war wegen dieses Vorfalls so geschockt, dass sie wenig später Anzeige bei der Polizei erstattete. Der Fall landete schon beim dänischen Ballsportverband DBU (Dansk Bold Union), der eine Sperre des Ekensunder Spielers für sechs Spiele aussprach. Zivilrechtlich landete der Fall nun vor Gericht.

Gerechtes Urteil

Julie Alsbro ist zufrieden mit dem Urteil. „Es ist deutlich geworden, dass in diesem Fall eine Grenze überschritten wurde, die nicht überschritten werden darf“, sagt sie. Ihr sei klar, dass es beim Sport zu hitzigen Ausbrüchen kommen kann, doch wenn es zu körperlicher Gewalt gegenüber dem Schiedsrichter komme, dann gehe das zu weit, führt sie aus.

Ich hoffe, dass das Urteil dazu führt, dass die Spieler sich in Zukunft mehr Gedanken darüber machen, wie sie sich verhalten und was sie tun.

Julie Alsbsro, Schiedsrichterin

„Ich hoffe, dass das Urteil dazu führt, dass die Spieler sich in Zukunft mehr Gedanken darüber machen, wie sie sich verhalten und was sie tun“, sagt die Apenraderin abschließend.

War es Gewalt?

Eine Frage stand im Mittelpunkt der Verhandlung, wie „JydskeVestkysten“ berichtet: War es ein Schubsen, oder war es bloß eine Berührung. Doch die Aussage von Julie Alsbro, die als erste Zeugin aufgerufen war, überzeugte das Gericht. Sie erinnerte sich im Zeugenstand, dass sie geschubst wurde und sogar fast das Gleichgewicht verloren hätte. 

Ein weiterer Zeuge, ein Spieler aus dem gegnerischen Team, bestätigte die Aussage der Schiedsrichterin.

Urteil ohne Angeklagten

Die Anklage sah deshalb einen Verstoß im Sinne des Strafgesetzbuches, auf dessen Grundlage das Urteil gefällt wurde. Zwar gebe es beim Sport Ausnahmen, darauf verwies auch der Verteidiger, doch in diesem Fall, so das Gericht, gälten diese Ausnahmen nicht. Als erschwerend für den Angeklagten sah das Gericht ein früheres Urteil, das gegen ihn gesprochen worden war – ebenfalls wegen Gewaltanwendung. 

Das Urteil vor dem Gericht in Sonderburg fiel in Abwesenheit des Angeklagten, der nicht zum Gerichtstermin erschienen war.

Der Verteidiger bat um Bedenkzeit, um das Urteil möglicherweise anzufechten.

Vom Verein des Spielers gab es zu dem Urteil keine Stellungnahme, da es sich dabei um eine private Angelegenheit handelt, wie der Vorsitzende Thore Naujeck erklärt.

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