Umwelt und Natur
Fördermittel für Anlage kleiner Feuchtgebiete
Fördermittel für Anlage kleiner Feuchtgebiete
Fördermittel für Anlage kleiner Feuchtgebiete
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Interessierte können in ganz Dänemark für Ausgrabung kleiner Gewässer bis zu 17.000 Kronen Zuschuss bekommen. Die Umweltfördermaßnahmen werden aus Jagdschein-Gebühren finanziert.
Die staatliche dänische Umweltbehörde „Miljøstyrelsen“ lädt interessierte Grundbesitzer zum Bau kleiner Feuchtgebiete und Tümpel ein, die vielen Tieren Lebensraum bieten. Bis zu 17.000 Kronen gibt es als Zuschuss pro Vorhaben. Dafür müssen allerdings bestimmte Kriterien erfüllt werden. Dazu zählt ein stabiler Wasserstand in neuen Kleingewässern, und es muss ein Gewinn für die Natur nachgewiesen werden.
Umweltnutzen muss belegt werden
Dazu zählt beispielsweise die Nutzbarkeit des neuen Biotops als Laichgewässer für Amphibien oder als Brutplatz für Vögel. Die Finanzmittel müssen bis zum 31. Januar 2022 bei der Behörde über den folgenden Link digital beantragt werden: www.naturstyrelsen.dk.
Die Finanzierung der Umwelt-Fördermaßnahmen erfolgt über die Gelder aus dem Gebührenaufkommen der Jagdscheinbesitzerinnen und -besitzer, das zweckgebunden dem Naturschutz zufließt. Bereits während der vergangenen Jahre sind Hunderte Kleingewässer und Feuchtbiotope von dem Geld finanziert worden.
Behörde gibt Hinweise
Es werden auch Hinweise gegeben, wie ein förderungswürdiges Projekt vorbereitet werden muss. So muss sichergestellt sein, ob am vorgesehenen Ort das Vorhaben zulässig ist. In Agrarflächen gibt es dabei Begrenzungen.
In bestehenden Feuchtgebieten, die nach Naturschutzgesetzt Paragraf 3 geschützt sind, dürfen keine neue Tümpel gegraben werden. Die Kommunen müssen auch Zulassungen geben. Prinzipiell gibt es keine Zuschüsse für neue Feuchtgebiete in Gärten.
Die Projekte müssen von Privatleuten auf Agrarflächen realisiert werden. Damit ist verbunden, dass um die neuen Biotope eine nicht bewirtschaftete Fläche geschaffen wird, die mindestens neun Meter breit sein muss, ausgehend vom höchsten Wasserstand. Die Vorhaben dürfen auch noch nicht vor dem 31. Januar in Angriff genommen werden.