Umwelt und Natur

Fördermittel für Anlage kleiner Feuchtgebiete

Fördermittel für Anlage kleiner Feuchtgebiete

Fördermittel für Anlage kleiner Feuchtgebiete

Apenrade/Aabenraa
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In bestehenden Schutzgebieten, die dem Naturschutzgesetz Paragraf 3 unterliegen, darf kein Tümpel neu gegraben werden. Foto: Volker Heesch

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Interessierte können in ganz Dänemark für Ausgrabung kleiner Gewässer bis zu 17.000 Kronen Zuschuss bekommen. Die Umweltfördermaßnahmen werden aus Jagdschein-Gebühren finanziert.

Die staatliche dänische Umweltbehörde „Miljøstyrelsen“ lädt interessierte Grundbesitzer zum Bau kleiner Feuchtgebiete und Tümpel ein, die vielen Tieren Lebensraum bieten. Bis zu 17.000 Kronen gibt es als Zuschuss pro Vorhaben. Dafür müssen allerdings bestimmte Kriterien erfüllt werden. Dazu zählt ein stabiler Wasserstand in neuen Kleingewässern, und es muss ein Gewinn für die Natur nachgewiesen werden.

Umweltnutzen muss belegt werden

Dazu zählt beispielsweise die Nutzbarkeit des neuen Biotops als Laichgewässer für Amphibien oder als Brutplatz für Vögel. Die Finanzmittel müssen bis zum 31. Januar 2022 bei der Behörde über den folgenden Link digital beantragt werden: www.naturstyrelsen.dk.

Die Finanzierung der Umwelt-Fördermaßnahmen erfolgt über die Gelder aus dem Gebührenaufkommen der Jagdscheinbesitzerinnen und -besitzer, das zweckgebunden dem Naturschutz zufließt. Bereits während der vergangenen Jahre sind Hunderte Kleingewässer und Feuchtbiotope von dem Geld finanziert worden.

Behörde gibt Hinweise

Es werden auch Hinweise gegeben, wie ein förderungswürdiges Projekt vorbereitet werden muss. So muss sichergestellt sein, ob am vorgesehenen Ort das Vorhaben zulässig ist. In Agrarflächen gibt es dabei Begrenzungen.

 

Auf dem Foto sind Frösche während ihres Konzertes zu sehen, das sie im vergangenen Frühjahr bei Emmerleff (Emmerlev) an einem Tümpel gegeben haben. Der wurde vor gut zehn Jahren dort von der Naturbehörde angelegt. Inzwischen wächst das Kleingewässer zu, was seinen Wert als Lebensraum für Amphibien verringert. Foto: Volker Heesch

 

In bestehenden Feuchtgebieten, die nach Naturschutzgesetzt Paragraf 3 geschützt sind, dürfen keine neue Tümpel gegraben werden. Die Kommunen müssen auch Zulassungen geben. Prinzipiell gibt es keine Zuschüsse für neue Feuchtgebiete in Gärten.

 

Um die neuen Kleingewässer herum muss eine Schutzzone geschaffen werden, damit sich dort ein Schilfgürtel bilden kann, der beispielsweise dem Schilfrohrsänger nach der Heimkehr aus dem afrikanischen Winterquartier einen Nitsplatz bietet – und der dort seinen Gesang erklingen lässt. Foto: Volker Heesch

 

Die Projekte müssen von Privatleuten auf Agrarflächen realisiert werden. Damit ist verbunden, dass um die neuen Biotope eine nicht bewirtschaftete Fläche geschaffen wird, die mindestens neun Meter breit sein muss, ausgehend vom höchsten Wasserstand. Die Vorhaben dürfen auch noch nicht vor dem 31. Januar in Angriff genommen werden.   

 

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