Wirtschaft

Rohstoffabbau verzögert sich auf unbestimmte Zeit

Rohstoffabbau verzögert sich auf unbestimmte Zeit

Rohstoffabbau verzögert sich auf unbestimmte Zeit

Norderhostrup/Nr. Hostrup
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Seit rund 40 Jahren betreibt das Unternehmen „Kudsk & Dahl“ eine Kiesgrube in Norderhostrup. Foto: privat

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Die erneute Klage einer Nachbarin einer Kiesgrube in Norderhostrup hat aufschiebende Wirkung.

Seit dem 1. Juni dieses Jahres wird in der Kiesgrube des Unternehmens „Kudsk & Dahl“ in Norderhostrup nicht mehr gearbeitet. Nach einer Klage einer Nachbarin haben die Behörden dem Unternehmen die weitere Rohstoffgewinnung untersagt, bis die zuständige Klageinstanz „Nævnenes Hus“ entschieden hat. Und die hatte nach 18 Monaten Bearbeitungszeit tatsächlich entschieden und dem Unternehmen eine Abbaugenehmigung erteilt – unter verschärften Bedingungen zwar, aber immerhin hätten die Maschinen eigentlich schon in der vergangenen Woche wieder angeworfen werden können.

Eigentlich.

Kurz vor Ende der Eingabefrist hat die Nachbarin eine erneute Klage eingereicht.

In ihrer ursprünglichen Klage ging es um Lärmbelästigung aus der Kiesgrube. In ihrer jetzigen Beschwerde geht es um einen Fehler in der Sachbearbeitung. Und das hat aufschiebende Wirkung.

Böse Absicht?

Direktor Casper Mathiasen von „Kudsk & Dahl“ wittert böse Absicht. „Ich möchte unterstreichen, dass ich es als wichtiges Gut ansehe, dass man als Bürger dieses Landes Klagen einreichen kann – auch gegen unsere Aktivitäten. Wir hatten jetzt eine neue Abbaugenehmigung mit verschärften Auflagen erhalten, die wir natürlich auch befolgt hätten. Es kommt in meinen Augen deshalb schon fast Schikane gleich, wenn die Nachbarin ohne objektive Grundlage klagt, wenn doch alle Auflagen erfüllt sind. Darüber hinaus ist es frustrierend, dass die Klage aufschiebende Wirkung hat und wir deshalb unsere Aktivitäten auf unbestimmte Zeit – wegen der langen Sachbearbeitungszeiten bei der Klageinstanz – nicht aufnehmen können“, teilt Mathiasen in einer Presseerklärung mit.

Er verweist auf mehrere Gutachten, die im Laufe der vergangenen Jahre erstellt wurden. Sie zeigen, dass das Unternehmen inzwischen die Lärmgrenzen und andere Umweltauflagen einhält.

Nicht ernst genommen

Den Vorwurf der Schikane weist der Anwalt der Nachbarin, Jesper Baungaard, gegenüber der Zeitung „JydskeVestkysten“ entschieden zurück. Es sei keineswegs ein „Missbrauch des Systems“, sondern eher eine Reaktion darauf, dass seine Mandantin das Gefühl habe, ihre Beschwerdepunkte würden nicht ernst genommen.

„Kudsk & Dahl“ betreibt seit 40 Jahren die Kiesgrube in Norderhostrup. Alle zehn Jahre müssen die Rohstoffgewinnungsgenehmigungen erneuert werden. Früher war das Amt Nordschleswig zuständig. Seit der großen Strukturreform der dänischen Verwaltung 2007 hat die Region Süddänemark diese Aufgaben übernommen.  Die Erneuerung der Abbaugenehmigung wurde bislang als reine Formsache angesehen – bis die Nachbarin 2020 zum ersten Mal wegen Lärmbelästigung klagte. Damals hielt das Unternehmen tatsächlich nicht die zulässigen Grenzwerte ein, wie Messungen ergaben.

Casper Mathiasen ist Direktor des Kiesabbauunternehmens „Kudsk & Dahl“. Foto: privat

Eine ganze Industrie betroffen

„Diese Sache ist nicht nur für uns als Unternehmen von Bedeutung, sondern für eine ganze Industrie. Inzwischen herrscht akuter Rohstoffmangel für die Baubranche in der Region“, betont Casper Mathiasen. Er sieht Preissteigerungen sowie eine höhere Umweltbelastung voraus, da die Baustoffunternehmen jetzt Materialien aus anderen Teilen des Landes in die Region transportieren müssen.

Forderung an die Politik

Bislang hatte das Unternehmen Kündigungen vermeiden können, weil die Mitarbeitenden andere Aufgaben erhalten haben. „Wir sehen einem fortgesetzten Betriebsstopp entgegen, dessen Zeithorizont wir nicht kennen. Deshalb sind Ankündigungen von Entlassungen ein unausweichliches Thema“, bedauert der Direktor des Abbauunternehmens.

„Wir hoffen natürlich, dass man auch von politischer Seite mal diesen Fall anschauen wird und dabei dann auch die Gesetzesgrundlage sowie die Priorisierung von Aufgaben des Klagesystems unter die Lupe nimmt. Heute gibt es keine Fristen, wie schnell eine Klage behandelt werden muss“, sagt Mathiasen. Seine Minimalforderung lautet, dass bei Eingabe einer Klage sofort entschieden werden muss, ob sie aufschiebende Wirkung hat oder nicht.

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