Jollenhafen

Das Loddenhoi-Dilemma: Schiedsstelle weist Klage zurück

Das Loddenhoi-Dilemma: Schiedsstelle weist Klage zurück

Das Loddenhoi-Dilemma: Schiedsstelle weist Klage zurück

Paul Sehstedt/Jan Peters
Loddenhoi/Loddenhøj
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Der Jollenhafen ist seit Jahren Mittelpunkt eines Streits. Foto: Anke Haagensen

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Die höchste Klageinstanz des Landes hat entschieden: Der Jollenhafen darf bleiben. Die Hafengilde ist froh über die Entscheidung. Die Gegner wollen die Niederlage jedoch nicht hinnehmen und planen, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.

Die Bürgerinitiative für den Erhalt des Naturstrandes Loddenhoi hat in ihrem Kampf gegen den Jollenhafen in Loddenhoi eine Niederlage einstecken müssen. Ihre Klage über die erneute Bearbeitung der Baugenehmigung durch die Küstenverwaltung (Kystdirektoratet, KDI) wurde von der Umweltschiedsstelle (klagenavnet) in Viborg abgewiesen. Trotz des Rückschlages geben die Gegner des Jollenhafens nicht auf und werden innerhalb der Einspruchsfrist den Fall vor Gericht bringen.

„Wir geben nicht klein bei, denn der Hafen darf laut Gesetz nicht dort liegen“, unterstreicht Birte Schultz, Vorsitzende der Bürgerinitiative, gegenüber dem „Nordschleswiger“. „Die Entscheidung der Umweltschiedsstelle steht nicht im Einklang mit der Praxis des EU-Gerichts.“

Gegner weisen auf Einflüsse auf die Umwelt hin

Die ersten Hafenbaupläne lösten bereits vor zehn Jahren Proteste von Strandbenutzern und Nachbarn aus. Und auch in Zukunft wird der bereits gebaute Hafen die Gemüter weiter erhitzen. Während der jüngsten Generalversammlung der Bürgergruppe berichtete Birte Schultz von einem Treffen mit Bürgermeister Jan Riber Jakobsen und der Leiterin der kommunalen Planungsabteilung, Ditte Lundgaard Jakobsen, das die Konsequenzen des Hafens für die Natur zum Thema hatte. „Die Umwelt am Strand hat sich negativ entwickelt“, stellte Schultz fest.

Jollengilde zufrieden mit dem Ergebnis

Die Loddenhoier Jollengilde (Loddenhøj Jollenlaug) zeigt sich mit der Entscheidung jedoch zufrieden. „Wir sind selbstverständlich froh über den Beschluss. Es ist normalerweise im dänischen Verwaltungsrecht so, dass etwas, das anfänglich rechtmäßig errichtet wurde, dann als unrechtmäßig beurteilt wird, nachträglich eine Genehmigung zuerkannt wird. Es kommt selten vor, dass man etwas entfernen muss, das zuerst mit Genehmigung gebaut wurde“, sagte der Gildenvorsitzende Carsten Lau Kjærgård gegenüber „JydskeVestkysten“. Er fügte hinzu, dass der Jollenhafen großen Erfolg habe.

Klage auch gegen die Kommune

Wegen des Verhaltens der Kommune hat die Bürgerinitiative gegen den Hafen eine Klage bei einer anderen Schiedsstelle (Ankestyrelsen) eingereicht. Die Begründung: Die Kommune Apenrade sei passiv und halte sich nicht an die Umweltbewertungsbekanntmachung.

„Da keine Genehmigung für den Hafen vorliegt, muss dieser wieder entfernt werden, hat unser Anwalt an die Kommune geschrieben“, berichtet die Vorsitzende. „Da die Planungsschiedsstelle den Bebauungsplan (lokalplan) aufgehoben hat, sind wir der Auffassung, dass am Strand von Loddenhoi kein Hafen gebaut werden darf.“ Die Schiedsstelle hat mitgeteilt, dass eine Entscheidung innerhalb der nächsten sechs Monate zu erwarten ist.

Eine halbe Million Kronen kann für die Bürgerinitiative zusammenkommen

Knapp 300.000 Kronen hat die Initiative bereits für ihren Kampf gegen den Jollenhafen ausgegeben. Birthe Schultz rechnet mit weiteren 200.000 Kronen, wenn es vor den Europäischen Gerichtshof geht. Das sagte sie gegenüber der Tageszeitung.

Bei diesem Streit geht es nur um den Teil des Jollenhafens, der im Meer liegt; der Teil an Land hat immer noch keine offizielle Genehmigung, weil die Klageinstanz zwei Bebauungspläne abgeschmettert hat, weil sie nicht mit dem Plangesetz vereinbar sind. „Warum soll sich das jetzt ändern?“, fragte Schultz abschließend.

Loddenhoi – Chronik eines Bürgerzwistes

2012
Februar: Auf Betreiben von drei Sommerhausbesitzern in Loddenhoi wird die Idee eines Jollenhafens geboren. Die Jollengilde Loddenhoi wird am 29. Februar gegründet.

September: Die Küstenverwaltung erteilt der Gilde die Genehmigung, den Hafen zu bauen.
Der Verein beginnt mit der Beschaffung von Geldmitteln.

2015
August: Das Projekt Jollenhafen wird auf einer Bürgerversammlung vorgestellt und diskutiert. Ein Flächennutzungsplan (lokalplan) wird erstellt.

September: Die Kommune Apenrade reserviert in ihrem Haushaltsplan eine Million Kronen für bestimmte Maßnahmen u. a. einen erweiterten Sandstrand in Verbindung mit dem Hafenbau.

2016
Januar: Am Jollenhafen scheiden sich die Geister in Loddenhoi und auf der Halbinsel Loit. Die Hafengegner verweisen auf die Folgeschäden, die durch den Bau entstehen können, während die Befürworter eine bedeutende Touristenattraktion sehen.

Februar: Die kommunale Verwaltung schlägt Änderungen im Flächennutzungsplan vor. Der Finanzausschuss beschließt, den Flächennutzungsplan ruhen zu lassen, bis die Bevölkerung sich auf ein Projekt geeinigt hat.

März: Eine neu gegründete Bürgerinitiative schlägt ein vereinfachtes Projekt vor, das aus einer Rampe und einem Bootsanleger besteht.

Juni: Mit knapper Mehrheit verabschiedet der Stadtrat den Flächennutzungsplan 85; der Bau des Jollenhafens kann beginnen.

September: Die Hafengegner formieren sich im Verein Loddenhøj Bevar NaturStranden

Oktober: Der Technische Ausschuss gibt die eine Million Kronen an kommunalen Zuschussgeldern frei. Der Bürgermeister setzt die Freigabe später aus.

Dezember: Der Stadtrat bewilligt im Zuge eines begünstigenden Verwaltungsaktes dem Hafenprojekt einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von einer Million Kronen.

2017

Mai: Eine Appellinstanz der Natur- und Umweltbehörde stellt fest, dass die Kommune in der Anhörung zum Flächennutzungsplan LP85 einen Formfehler begangen hat, und daher ist der Plan ungültig. Gildevorsitzender Carsten Lau Kjærgård erkennt, dass die Rechtsgrundlage für den Hafenbau verschwunden ist.

September: Die Kommune fordert die Bürger auf, Vorschläge für einen Flächennutzungsplan einzusenden. Vier verschiedene Modelle legen die kommunalen Planer selbst vor: 1. das Projekt der Jollengilde, 2. beim Barsøanleger, 3. eine Position in Höhe des Schullandheimes oder 4. eine Nulllösung.

Oktober: 111 Kommentare wurden eingegeben. Die Mitglieder des Entwicklungsausschusses erzielen keine Einigung, ob das Planverfahren eingeleitet werden soll, und daher landet der Fall im Stadtrat.

2018

März: Der Stadtrat ändert die Zweckbindung des kommunalen Zuschusses, ohne die Jollengilde davon zu informieren.

August: Bürgermeister Thomas Andresen (Venstre), Vizebürgermeister Ejler Schütt (Dänische Volkspartei) und Philip Tietje (Venstre) treffen sich mit dem Vorstand der Gilde, um sich über das Projekt informieren zu lassen. Der Bürgermeister schreibt kein Protokoll. Tietje erklärt Jahre später, dass „einige Politiker der Jollengilde mehr versprachen als vertretbar war“.

2019
März: Eine politische Mehrheit schickt den LP85 erneut in die öffentliche Anhörung.

Juni: Die Küstenverwaltung verlängert die Baugenehmigung bis April 2022, sonst wäre sie im September 2019 verfallen.

November: Die Partei Einheitsliste in Apenrade würdigt den Einsatz der Hafengegner mit dem Demokratiepreis 2019.

2020
April: Alle erforderlichen Genehmigungen für den Hafenbau liegen vor. Der kommunale Zuschuss wird ausgezahlt.

Juni: Die Bauarbeiten beginnen. Die Hafengegner zeigen laufend bei der Küstenverwaltung und der Kommune Verstöße seitens der Hafenbauer gegen die vorliegenden Genehmigungen an.

Oktober: Die Hafenanlage ist fertiggestellt.

2021

Februar: Die Schiedsstelle der Umweltbehörde hebt die 2019 von der Küstenbehörde erteilte Verlängerung auf und fordert eine wiederholte Sachbearbeitung. Die Hafengegner verlangen den sofortigen Abriss des Hafens.

Mai: Die Planungsschiedsstelle (Planankenævnet) hebt sowohl den Bebauungsplan LP 85 als auch den Flächennutzungsplan 122 mit dem Hinweis auf, dass auf einer freien Küstenstrecke wie Loddenhoi kein Hafen gebaut werden darf. Die Kosten für externen Fachbeistand für die Erstellung der beiden Bebauungspläne belaufen sich auf rund 210.000 Kronen.

August: Die Jollengilde reichte nach mehrfachen Anmahnungen im August eine Abrechnung über die Verwendung des vom Stadtrat 2016 bewilligten Zuschusses in Höhe von einer Million Kronen ein.

September bis November: Im Kommunalwahlkampf verpflichten die Sozialdemokraten sich für die Entfernung des Hafens, falls sie eine Stadtratsmehrheit finden können.

2022

Januar: Die Küstenbehörde schickt den erneuten Bauantrag der Jollengilde bis zum 10. Februar in die öffentliche Anhörung.

Februar: Nach Fristablauf liegen zehn Eingaben vor. Sowohl die Kommune Apenrade als auch die Umweltbehörde bitten um Fristverlängerung, der stattgegeben wird. Aufgrund des umfassenden Materials geht die Behörde von einer mehrmonatigen Sachbearbeitung aus.

Dezember: Der Jollenhafen wird vom Küstendirektorat als legal eingestuft.

Was wurde aus dem Zuschuss?

Der Betrag wurde vollends laut „Zweckbindung“ ausgegeben. Damals durfte das Geld u. a. für einen Parkplatz sowie eine Mole verwendet werden. Nach der Änderung von 2018 war nur noch der Parkplatz umfasst, und daher witterten einige Politiker, dass die Gilde rund 800.000 Kronen zurückzahlen muss.

Warum daraus nichts wurde, erläutert Bürgermeister Jan Riber Jakobsen gegenüber dem „Nordschleswiger“: „Der Zuschuss wurde dreimal von einem Haushaltsjahr ins darauffolgende übertragen, weil er nicht genutzt wurde.“

Dabei wurde übersehen, dass der Verwendungszweck falsch formuliert wurde. Erst nachdem der Zuschuss ausgezahlt worden war, entdeckte die Verwaltung den Fehler und schickte 14 Tage später ein berichtigtes Begleitschreiben.

Zu dem Zeitpunkt hatte die Jollengilde den Zuschuss bereits verbaut, und ein juristisches Gutachten sieht die Verantwortung bei der Kommune. Das hat der Stadtrat zur Kenntnis genommen und das Geld abgeschrieben.

2023

Januar: Der Verein „Loddenhøj – Bevar naturstranden“ klagt gegen die Entscheidung des Küstendirektorats. Die Umwelt- und Lebensmittelbehörde (miljø- og fødevarestyrelsen) muss jetzt Stellung zum Fall nehmen.

August: Die Umwelt- und Lebensmittelbehörde weist die Klage zurück. Der Fall scheint abgeschlossen.

Dezember: „Loddenhøj – Bevar naturstranden“ bekommt von der Zivilbehörde (civilstyrelsen) das Recht, einen freien Prozess zu führen.

https://www.nordschleswiger.dk/de/apenrade-tingleff/akte-jollenhafenzus…

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