Jollenhafen
Das Loddenhoi-Dilemma: Schiedsstelle weist Klage zurück
Das Loddenhoi-Dilemma: Schiedsstelle weist Klage zurück
Das Loddenhoi-Dilemma: Schiedsstelle weist Klage zurück
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Die höchste Klageinstanz des Landes hat entschieden: Der Jollenhafen darf bleiben. Die Hafengilde ist froh über die Entscheidung. Die Gegner wollen die Niederlage jedoch nicht hinnehmen und planen, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.
Die Bürgerinitiative für den Erhalt des Naturstrandes Loddenhoi hat in ihrem Kampf gegen den Jollenhafen in Loddenhoi eine Niederlage einstecken müssen. Ihre Klage über die erneute Bearbeitung der Baugenehmigung durch die Küstenverwaltung (Kystdirektoratet, KDI) wurde von der Umweltschiedsstelle (klagenavnet) in Viborg abgewiesen. Trotz des Rückschlages geben die Gegner des Jollenhafens nicht auf und werden innerhalb der Einspruchsfrist den Fall vor Gericht bringen.
„Wir geben nicht klein bei, denn der Hafen darf laut Gesetz nicht dort liegen“, unterstreicht Birte Schultz, Vorsitzende der Bürgerinitiative, gegenüber dem „Nordschleswiger“. „Die Entscheidung der Umweltschiedsstelle steht nicht im Einklang mit der Praxis des EU-Gerichts.“
Gegner weisen auf Einflüsse auf die Umwelt hin
Die ersten Hafenbaupläne lösten bereits vor zehn Jahren Proteste von Strandbenutzern und Nachbarn aus. Und auch in Zukunft wird der bereits gebaute Hafen die Gemüter weiter erhitzen. Während der jüngsten Generalversammlung der Bürgergruppe berichtete Birte Schultz von einem Treffen mit Bürgermeister Jan Riber Jakobsen und der Leiterin der kommunalen Planungsabteilung, Ditte Lundgaard Jakobsen, das die Konsequenzen des Hafens für die Natur zum Thema hatte. „Die Umwelt am Strand hat sich negativ entwickelt“, stellte Schultz fest.
Jollengilde zufrieden mit dem Ergebnis
Die Loddenhoier Jollengilde (Loddenhøj Jollenlaug) zeigt sich mit der Entscheidung jedoch zufrieden. „Wir sind selbstverständlich froh über den Beschluss. Es ist normalerweise im dänischen Verwaltungsrecht so, dass etwas, das anfänglich rechtmäßig errichtet wurde, dann als unrechtmäßig beurteilt wird, nachträglich eine Genehmigung zuerkannt wird. Es kommt selten vor, dass man etwas entfernen muss, das zuerst mit Genehmigung gebaut wurde“, sagte der Gildenvorsitzende Carsten Lau Kjærgård gegenüber „JydskeVestkysten“. Er fügte hinzu, dass der Jollenhafen großen Erfolg habe.
Klage auch gegen die Kommune
Wegen des Verhaltens der Kommune hat die Bürgerinitiative gegen den Hafen eine Klage bei einer anderen Schiedsstelle (Ankestyrelsen) eingereicht. Die Begründung: Die Kommune Apenrade sei passiv und halte sich nicht an die Umweltbewertungsbekanntmachung.
„Da keine Genehmigung für den Hafen vorliegt, muss dieser wieder entfernt werden, hat unser Anwalt an die Kommune geschrieben“, berichtet die Vorsitzende. „Da die Planungsschiedsstelle den Bebauungsplan (lokalplan) aufgehoben hat, sind wir der Auffassung, dass am Strand von Loddenhoi kein Hafen gebaut werden darf.“ Die Schiedsstelle hat mitgeteilt, dass eine Entscheidung innerhalb der nächsten sechs Monate zu erwarten ist.
Eine halbe Million Kronen kann für die Bürgerinitiative zusammenkommen
Knapp 300.000 Kronen hat die Initiative bereits für ihren Kampf gegen den Jollenhafen ausgegeben. Birthe Schultz rechnet mit weiteren 200.000 Kronen, wenn es vor den Europäischen Gerichtshof geht. Das sagte sie gegenüber der Tageszeitung.
Bei diesem Streit geht es nur um den Teil des Jollenhafens, der im Meer liegt; der Teil an Land hat immer noch keine offizielle Genehmigung, weil die Klageinstanz zwei Bebauungspläne abgeschmettert hat, weil sie nicht mit dem Plangesetz vereinbar sind. „Warum soll sich das jetzt ändern?“, fragte Schultz abschließend.