Coronavirus

Besuch von Pflegeheimbewohnern: Diese Regeln gelten

Besuch von Pflegeheimbewohnern: Diese Regeln gelten

Besuch von Pflegeheimbewohnern: Diese Regeln gelten

Apenrade/Aabenraa
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Bei Besuchen gilt auch weiterhin, Abstand zu halten. (Beispielbild) Foto: Adobe Stock

Seit kurzem ist es wieder möglich, Besucher im Gebäude zu empfangen. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Mit dem Shutdown wegen des Coronavirus waren auch Besuche von Bewohnern bei Pflegeheimen sowie in kommunalen Spezialeinrichtungen und Reha-Zentren nicht möglich.

Im Zuge der schrittweisen Öffnung war es seit dem 24. April wieder möglich, Freunde und Verwandte im Freien zu empfangen.

Nun geht es noch einen Schritt weiter: In einer weiteren Öffnungsrunde gab die Regierung in Kopenhagen bekannt, dass nun auch wieder Besuche innerhalb der Einrichtungen möglich sind. Allerdings ist das mit strengen Auflagen verbunden. So ist der Empfang von Besuchern nur denjenigen erlaubt, bei denen die Gesundheit es nicht zulässt, den Besuch im Freien zu empfangen. Das ist jedoch auf ein bis zwei feste Besuchende begrenzt.

„Wir sind froh, dass nun auch diese Menschen sich wieder mit Familienangehörigen oder engen Freunden treffen können. Die Pflegeheime und andere Einrichtungen sind gut auf die Besuche im Gebäude vorbereitet, sodass die Bewohner gleichzeitig vor einer Infektion geschützt werden“, sagte die kommunale Sozial- und Gesundheitsdirektorin Karen Storgaard Larsen.

Die Kommune Apenrade hat dazu am Donnerstag die neuesten Richtlinien bekannt gegeben. Die sehen folgendermaßen aus:

  • Besuche müssen im Vorfelde mit der Einrichtung abgesprochen werden. Das kann beispielsweise telefonisch abgeklärt werden.
  • Als Ausgangspunkt sollten die Besucher im Freien empfangen werden.
  • Die Besuche sollten auf das Notwendigste beschränkt werden.
  • Die Richtlinien der Gesundheitsbehörde müssen eingehalten werden (Abstand, Hygiene, Symptome).
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