Mauerbau

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Apenrade/Aabenraa
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Um diese Lärmschutzwand geht es in dem Zwist. Foto: Bente Staugaard/JV

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Eine Lärmschutzwand am Apenrader Skovparken ist schon seit Jahren ein Politikum, unter das der Bürgermeister gern einen Schlussstrich ziehen würde.

Der Streit um eine Lärmschutzwand vor der Reihenhaussiedlung am Apenrader Skovparken dauert schon etliche Jahre und geht jetzt in die nächste Verlängerung. Die Mauer wurde 2020 nach einstweiliger Verfügung der Kommune Apenrade vom dortigen Anliegerverein errichtet.

Die 24 Mitglieder haben es eigentlich per Gerichtsurteil vom Oktober 2020 schriftlich, dass sie sich die Kosten – etwa 800.000 Kronen – von der Gesellschaft zurückholen können. Allerdings existiert diese Bau- und Immobiliengesellschaft „Horup Skovparken A/S“ nicht mehr und damit bleiben die Wohnungseigentümer auf den Kosten – rund 33.000 Kronen pro Haushalt – sitzen.

Kostenbeteiligung

Bürgermeister Thomas Andresen (Venstre) hat überlegt, dass die Kommune Apenrade aus purer Kulanz die Kosten oder zumindest Teile davon übernimmt, allerdings ist sie dazu nicht verpflichtet, und darüber hinaus könnte es Begehrlichkeiten wecken, dass die Kommune jedes Mal, wenn ein Bauherr seiner Verpflichtung nicht nachkommt, zur Kasse gebeten wird.

„Es ist schon eine vertrackte Situation“, stellt Bürgermeister Andresen fest.

Die Rückseite der Reihenhäuser am Skovparken grenzt an das Gewerbegebiet am Industrivej.

Als der Bebauungsplan 2006 erstellt wurde, hatten die dort ansässigen Unternehmen gefordert, dass sie in ihrer Expansion nicht eingeschränkt sein dürften, wenn am Skovparken Wohnungen gebaut werden. Deshalb wurde die Lärmschutzwand als Voraussetzung in den Plan aufgenommen.

Diese Mauer wurde aber von der inzwischen damaligen Baugesellschaft nie errichtet.

Keine Lärmbelästigung

Als die Kommune Apenrade auf die fehlende Lärmschutzwand aufmerksam wurde, forderte sie 2012 die Anwohner zur Erfüllung der Auflage auf. Der Anwohnerverein stellte daraufhin den Antrag auf Entbindung der Forderung. Diesem Antrag konnte die Kommune wegen der Nähe zum Gewerbegebiet jedoch nicht stattgeben. Das war 2016.

Da sich die Bewohner nicht von dem Lärm gestört fühlten, sahen sie indes zunächst keine Veranlassung die geforderte Mauer zu errichten.

Da die Lärmschutzwand ganz klar aus dem Bebauungsplan hervorgeht, haben einige der Wohnungskäufer – beraten von einem Immobilienanwalt – eine entsprechende Summe zur Seite gelegt. Andere Käufer, die keinen Fachanwalt eingeschaltet hatten, und womöglich den Passus überlesen haben, wurden entsprechend von den unerwarteten Kosten überrascht.

„Das ist natürlich unglücklich“, meint der Bürgermeister, der deshalb nur allen Wohnungskäufern raten kann, sich von Profis beraten zu lassen.  

Bebauungspläne sind Gesetz

Bebauungspläne sind quasi örtliche Gesetze und müssen eingehalten werden, und so sah sich die Kommune 2018 gezwungen, ihre eigenen Bürger bei der Polizei anzuzeigen. „Einen solchen Schritt tun wir natürlich höchst ungern“, räumt Bürgermeister Andresen ein.

Daraufhin veranlasste der Anliegerverein widerwillig den Bau der Lärmschutzwand auf eigene Kosten und strebte das eingangs beschriebene Gerichtsverfahren gegen die damalige Bau- und Immobiliengesellschaft an.

Chefjurist hat keine Zweifel

Der Chefjurist im Apenrader Rathaus ist der klaren Auffassung, dass die Kommune weder juristisch noch moralisch verpflichtet ist, sich an den Kosten zu beteiligen. Dennoch will sich der Ökonomieausschuss noch einmal den ganzen Fall von ihrer Verwaltung aufdröseln lassen, um dann zu entscheiden, ob ein externer Jurist den Fall sicherheitshalber noch einmal unter die Lupe nehmen sollte, und der Kommune in diesem Fall Verfehlungen angekreidet werden können. „Das müssen wir uns aber noch gut überlegen. Für unter einer halben Million Kronen ist eine solche juristische Einschätzung kaum erhältlich“, vermutet der Bürgermeister.

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