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Elternzeit in Dänemark und Deutschland – das sind die Unterschiede

Elternzeit in Dänemark und Deutschland – das sind die Unterschiede

Unterschiedliche Elternzeit in Dänemark und Deutschland

Apenrade/Aabenraa
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In Deutschland und Dänemark können die Eltern unterschiedlich lange ihr Kind betreuen und Elterngeld beziehen. Foto: Tim Bish/Unsplash

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Im Grenzland gibt es unterschiedliche Systeme, wie viel Zeit Mütter und Väter vor und nach der Geburt eines Kindes zu Hause verbringen können. Wer hat wie lange Anspruch? Welche Regeln gilt es zu beachten? Wo gibt es weitere Informationen für Grenzpendelnde? Ein Überblick.

Wie viel Elternzeit und Elterngeld Familien zustehen, ist in Deutschland und Dänemark unterschiedlich geregelt. „Der Nordschleswiger“ hat einen Blick auf die beiden Systeme geworfen.

Elternzeit und Elterngeld in Dänemark

Seit August 2022 gibt es in Dänemark ein neues Elternzeitmodell, das sicherstellen soll, dass die Zeit zu Hause mit dem Kind zwischen Mutter und Vater gleichmäßiger aufgeteilt werden kann. Eltern haben einen gemeinsamen Anspruch auf 48 Wochen Elternzeit nach der Geburt. 11 Wochen dieser Zeit sind nach dem neuen Modell zweckgebunden, das heißt, sie stehen nur der Mutter beziehungsweise nur dem Vater zu. Diese Zeit kann nicht an den anderen Elternteil übertragen werden und verfällt, falls diese nicht genommen wird. Es gibt allerdings je 13 Wochen, die an den anderen Elternteil übertragen werden können.

Vier Wochen vor der Geburt muss die Mutter nicht mehr arbeiten. Zwei Wochen nach der Geburt darf sie noch nicht wieder beruflich tätig werden.

Es hängt von den Tarifverträgen und Unternehmen ab, ob während der Elternzeit Anspruch auf das volle Gehalt besteht. Wird der Lohn nur für einen Teil der Elternzeit bezahlt, gibt es für den Rest der Zeit den Elterngeldsatz von Udbetaling Danmark. Wer sich nicht sicher ist, wie viel Elterngeld einem zusteht, kann im Tarifvertrag, bei der Gewerkschaft oder beim Arbeitgeber Antworten finden.

Weitere Informationen zu Elternzeit und Elterngeld gibt es auf Dänisch unter www.borger.dk. Dort steht auch ein Elternzeitrechner zur Verfügung, der einen Überblick über die zu verteilenden Wochen bieten kann.

Elternzeit und Elterngeld in Deutschland

In Deutschland können Mutter und Vater bis zu 36 Monate Elternzeit nehmen und werden dafür von ihrem Arbeitsverhältnis freigestellt. Anspruch auf Elterngeld besteht in Deutschland allerdings nur für 14 Monate ab der Geburt des Kindes. Von den 14 Monaten der Elternzeit müssen mindestens zwei Monate vom jeweils anderen Elternteil in Anspruch genommen werden, um nach deutschem Recht die maximale Elternzeit mit Elterngeld zu erreichen. Die weiteren Elternzeitmonate bis zu den 36 Monaten wären dann ohne Leistungsbezug. In Deutschland besteht die Möglichkeit, das Elterngeld mit ElterngeldPlus auf bis zu 24 Monate auszudehnen, allerdings reduziert sich die Leistung entsprechend.

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet normalerweise 8 Wochen nach der Geburt.

Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes bekommen hat. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens.

Weitere Informationen zu Elternzeit und Elterngeld gibt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Besonderheiten im Grenzland

Für Grenzpendelnde kann es beim Beantragen von Elternzeit und Elterngeld besonders kompliziert werden, wenn ein Elternteil zum Beispiel in Deutschland arbeitet und das andere in Dänemark. Das Regionskontor in Pattburg (Padborg) bietet einen Überblick und hat verschiedene Beispiele mit unterschiedlichen Familienkonstellationen zusammengestellt.

 

 

Wie die Elternzeit aufgeteilt werden soll, muss im Vorfeld gut ausgerechnet werden. Foto: Deivid Saenz/Blush

Anmeldefrist in Dänemark

Die Mutter muss ihren Arbeitgeber spätestens drei Monate vor der Geburt über ihre Schwangerschaft in Kenntnis setzen. Zu dem Zeitpunkt muss sie auch festlegen, ob sie vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin aufhören möchte zu arbeiten.

Falls der Vater innerhalb der ersten 10 Wochen nach der Geburt Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, muss er den Arbeitgeber spätestens 4 Wochen vor der erwarteten Geburt darüber informieren.

Für den Fall, dass Elternzeit nach Ablauf der ersten 10 Wochen nach der Geburt genommen werden soll, müssen die Eltern den Arbeitgeber spätestens 6 Wochen nach der Geburt in Kenntnis setzen.

Anmeldefrist in Deutschland

Mütter müssen die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist beim Arbeitgeber anmelden. Für Väter gilt eine Meldefrist von 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Bei der Anmeldung muss festlegt werden, für welche Zeiträume innerhalb der nächsten beiden Jahre Elternzeit genommen werden soll.

Es hängt vom Land ab, in dem die Elternteile arbeiten, wie Elterngeld beantragt wird. Foto: blush.com

Beantragung in Dänemark

In Dänemark läuft die Meldung der Elternzeit über den Arbeitgeber. Nach dem Beantragen durch den Arbeitgeber gibt es ein Schreiben mit Zugangsinformationen für den Antrag des Elterngeldes.

Beantragung in Deutschland

In Deutschland müssen Mutter und Vater den Antrag auf Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle stellen. Mittlerweile ist dies auch digital möglich unter www.elterngeld-digital.de.

Für Personen, die Fragen haben und in Flensburg, im Kreis Schleswig-Flensburg und im Kreis Rendsburg-Eckernförde wohnen, ist die Elterngeldstelle Schleswig zuständig.

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