Corona-Maßnahmen
Weihnachten im kleinen Kreis
Weihnachten im kleinen Kreis
Weihnachten im kleinen Kreis
Am Montag gab die Regierung die Corona-Maßnahmen bekannt, die für Weihnachten gelten sollen. Die gute Nachricht ist, man kann getrost den Heiligabend mit seinen Lieben feiern. Es gibt jedoch eine Reihe von Empfehlungen.
Die Regierung hat die geltenden landesweiten Corona-Maßnahmen bis zum 3. Januar verlängert. Das bedeutet, dass Weihnachten nur im engen Familienkreis gehalten werden sollte.
Die gute Botschaft ist jedoch, dass auch Verwandte dabei sein können, die man nicht regelmäßig trifft. Das betonte der Direktor der Gesundheitsbehörde, Søren Brostrøm, auf einer Pressekonferenz am Montag.
„Der Nordschleswiger“ hat Antworten auf einige der Fragen zu Weihnachten zusammengestellt.
Wie viele dürfen am Heiligabend beisammen sein?
Die Empfehlung der Gesundheitsbehörden ist, dass sich auch in den eigenen vier Wänden höchstens zehn Personen treffen. Weniger sind besser. Letztlich ist es jedoch der Einschätzung jedes Einzelnen überlassen. Man sollte die Regeln von Abstand und Hygiene einhalten. Insbesondere, falls eine Person aus einer Risikogruppe dabei ist.
Ich wohne in Aalborg und habe meine Eltern in Hadersleben seit dem Sommer nicht besucht. Ich habe gehört, dass ich mich nur mit dem gleichen kleinen Personenkreis treffen soll. Darf ich meine Eltern zu Weihnachten trotzdem besuchen?
Ja. In den Empfehlungen der Gesundheitsbehörde steht ausdrücklich, dass von Besuchen von Verwandten nicht abgeraten wird, auch wenn man diese nicht regelmäßig trifft.
Meine Tochter studiert in Kopenhagen oder Odense. Darf sie zu Weihnachten zu mir nach Sonderburg kommen?
Ja. Es gibt weder Regeln noch Empfehlungen, die verhindern, dass man aus den 38 vom Shutdown betroffenen Kommunen, in andere Landesteile reist.
Jedoch sollten Gäste aus diesen Kommunen keine Restaurants, Museen oder ähnliches besuchen.
Ich wohne in Aarhus und möchte Weihnachten in Tondern feiern. Was muss ich jetzt beachten?
Generell gilt für die Adventszeit, dass man sich mit möglichst wenig Personen treffen sollte. Insbesondere wenn man Weihnachten zum Beispiel seinen 80-jährigen Opa treffen möchte, wäre zu überlegen, ob man das Julefrokost mit Freunden ausfallen lässt. Auch ist es sinnvoll, bei den Weihnachtseinkäufen die Anzahl der Geschäfte, die man besucht, zu begrenzen und eventuell Online einzukaufen.
Kann ich zum Weihnachtsgottesdienst gehen?
Ja, die Weihnachtsgottesdienste können unter Berücksichtigung der Corona-Maßnahmen stattfinden.
Ich feiere meine Weihnachten immer in meinem Pflegeheim. Kann ich das dieses Jahr?
Ja. Weihnachtsfeiern in Pflegeheimen sind gestattet. Für Weihnachtsveranstaltungen in Pflegeheimen und sozialen Einrichtungen wird das Versammlungsverbot von zehn auf 50 angehoben. Die Behörden empfehlen jedoch, dass die Feiern in kleineren Gruppen gehalten werden.
Weiter Informationen zu Weihnachten kann man in diesem Link finden.