Wildschweinzaun
80 Eigentümer von Grenzzaun betroffen
80 Eigentümer von Grenzzaun betroffen
80 Eigentümer von Grenzzaun betroffen
Wird der Wildschweinzaun durch Jütland gezogen, müssen 80 Grundeigentümer Flächen zur Verfügung stellen. Enteignet werden sie aber nicht, sondern erhalten für eine Nutzungseinschränkung eine Entschädigung.
Der Leiter der Abteilung Wattenmeer der Naturbehörde Naturstyrelsen, Bent Rasmussen, teilt mit, dass zur Errichtung des Zaunes entlang der deutsch-dänischen Grenze zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest 80 Grundeigentümer Flächen zur Verfügung stellen müssen. Sie erhalten nach Angaben des Oberförsters eine Entschädigung für Nutzungseinschränkungen.
„Wir haben keinen Grund zu bestreiten, dass Grundbesitzer nicht gerade vom Wunsch erfüllt sind, dass der Zaun errichtet wird. Doch es herrscht auch Verständnis, dass er erforderlich ist, und wir ihn in der bestmöglichen Form aufstellen“, sagte Rasmussen. Wie berichtet wird kein Grundbesitzer enteignet, sondern nur zur Nutzungseinschränkung verpflichtet, solange der Zaun steht.