Blaulicht

Eis auf Fahrzeugdach: Zwei Lkw-Fahrer verurteilt

Eis auf Fahrzeugdach: Zwei Lkw-Fahrer verurteilt

Eis auf Fahrzeugdach: Zwei Lkw-Fahrer verurteilt

Woyens/Sonderburg
Zuletzt aktualisiert um:
Weil sie das Dach ihres Lkws vor der Abfahrt nicht von Eis befreit hatten, wurde zwei Berufskraftfahrern in der vergangenen Woche die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. (Symbolfoto) Foto: Marcin Jozwiak/Unsplash

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Wer das Dach seines Fahrzeugs vor der Fahrt nicht von Schnee und Eis befreit, gefährdet die anderen Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund ist in der vergangenen Woche gleich zwei Berufskraftfahrern bis auf Weiteres der Führerschein entzogen worden.

Gleich zwei Lkw-Fahrer sind in der vergangenen Woche verurteilt worden, weil sie jeweils mit Eis auf dem Dach ihrer Sattelauflieger gefahren waren.

Im Sonderburger Gericht ist am Freitag ein 45-jähriger Lkw-Fahrer aus Bulgarien zu einem Bußgeld in Höhe von 2.500 Kronen sowie dem vorläufigen Entzug seiner Fahrerlaubnis verurteilt worden. Der 45-jährige Berufskraftfahrer war am 1. Februar dieses Jahres mit seinem Lastwagen auf der Autobahn bei Woyens unterwegs gewesen, ohne das Dach des Fahrzeugs vorab von Eis befreit zu haben – zum Leidwesen der anderen Verkehrsteilnehmer. 

Ähnlicher Vorfall bei Kolding

Ein ähnlicher Fall wurde einen Tag zuvor auch im Gericht in Kolding verhandelt. Dort wurde einem 65-jährigen Lkw-Fahrer aus Lettland vorgeworfen, am 30. Januar 2019 mit seinem Lastkraftwagen auf der E45 bei Kolding unterwegs gewesen zu sein und das Dach seines Sattelaufliegers vor der Abfahrt ebenfalls nicht von Eis befreit zu haben. Dem Angeklagten wurde sein Führerschein für die Dauer von drei Jahren entzogen.

Die Fälle kamen vor Gericht, weil Autofahrer die beiden Lkw-Fahrer der Polizei gemeldet hatten. Da keiner der beiden Berufskraftfahrer vor Gericht erschien, wurden die Angeklagten in absentia verurteilt.

Mehr lesen