Diskothek Crazy Daisy

Alkoholwerbung: Verbraucher-Ombudsmann schaltet Polizei ein

Alkoholwerbung: Verbraucher-Ombudsmann schaltet Polizei ein

Alkoholwerbung: Verbraucher-Ombudsmann schaltet Polizei ein

Karin Friedrichsen
Karin Friedrichsen Journalistin
Hadersleben/Haderslev
Zuletzt aktualisiert um:
Diskothekenbesitzer Martin Christiansen Foto: Karin Riggelsen/Archiv

Der Verbraucher-Ombudsmann zeigte Diskothek an wegen Alkoholwerbung, die sich an Jugendliche unter 18 Jahren richtet. Diskothekenbesitzer änderte Vorgehensweise im Sommer 2018. Er ärgert sich darüber, dass es zur Anzeige gekommen ist.

Der Verbraucher-Ombudsmann hat die Diskothek „Crazy Daisy Haderslev ApS“ bei der Polizei angezeigt. Das Anpreisen von Alkohol in Werbungen, die sich an Jugendliche unter 18 wenden, ist gesetzeswidrig.  Dennoch hat die Diskothek in sechs Einträgen in den sozialen Medien Veranstaltungen mit Bier, Shots und Drinks beworben und geschrieben, dass auch 16- und 17-Jährige an der Veranstaltung teilnehmen können.  

Verein klagte ein

Der Verein „Alkohol og Samfund“ brachte den Stein ins Rollen mit seiner Klage an den Verbraucher-Ombudsmann. Dazu sagte Verbraucher-Ombudsmann Christina Toftegaard Nielsen in einer Pressemitteilung: „Die Regeln, nach denen Unternehmen  weder Alkohol noch Drogen bewerben dürfen gegenüber Jugendlichen unter 18 Jahren, ist gemacht worden, um die jungen Menschen zu beschützen. Wenn Crazy Daisy in Hadersleben versucht, Jugendliche mit billigem Alkohol in die Diskothek zu locken, dann ist das gesetzeswidrig.“

Vorgehensweise geändert im Sommer 2018

Diskothekenbesitzer Martin Christiansen ärgert sich darüber, dass die Diskothek angezeigt worden ist, da die Geschäftsprozedur bereits im Sommer 2017 geändert wurde. „Wir haben unsere Vorgehensweise sofort geändert, nachdem uns klar war, dass wir gegen ein geltendes Gesetz verstoßen“, erklärt Christiansen. Er sei sich nicht bewusst gewesen, dass bei Inkrafttreten von Regeländerungen im Sommer 2017, das Werben mit Alkohol bei unter 18-Jährigen strafbar ist.

„Es ist wirklich ärgerlich. Wir hatten nie die Absicht, gegen das Gesetz zu verstoßen.   Ich hätte mir gewünscht, dass man den Dialog mit uns gesucht hätte, bevor es zur Anzeige kam. Wir haben das nicht kontinuierlich bis jetzt gemacht, sondern vor einem Jahr geändert“, sagt Christiansen. Der Haderslebener weiß, dass er die Verantwortung für die Überschreitung trägt, und er hat es sich inzwischen zur Aufgabe gemacht, immer auf dem neuesten Stand zu sein in Sachen Gesetzesänderungen.

Die größte Strafe sind die Schlagzeilen

Christiansen hofft, dass die Diskothek nicht verurteilt wird, aber irgendwie fühlt er sich bereits bestraft, denn in den sozialen Medien werde die Nachricht über die Anzeige bereits eifrig diskutiert und geteilt.  

„Die größte Strafe sind die Schlagzeilen in den Medien. Viele Nutzer teilen den Eintrag, ohne genau gelesen zu haben, worum es sich dreht“, sagt Martin Christiansen. Dabei werde in der Diskothek sehr darauf geachtet, dass kein Alkohol an Jugendliche verkauft wird. „Bei uns werden die Gäste mit Armbändern ausgestattet. Dann können wir kontrollieren, ob sie unter 18 sind und keinen Alkohol konsumieren dürfen“, sagt Martin Christiansen.       

Diskothek Crazy Daisy an der Norderstraße in Hadersleben Foto: Karin Friedrichsen
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