Plan und Umwelt

Bahn frei für Gebäudeabriss in Mastrup

Bahn frei für Gebäudeabriss in Mastrup

Bahn frei für Gebäudeabriss in Mastrup

Karin Friedrichsen
Karin Friedrichsen Journalistin
Hadersleben/Haderslev
Zuletzt aktualisiert um:
Keine Einwände gegen Abriss eines Gebäudes am Marstrup Sønderby in Mastrup/Marstrup. Foto: Karin Friedrichsen

Ein ländliches Anwesen mit einer SAVE 4-Klassifizierung als erhaltenswert eingestuft, kann abgerissen werden. Diesen Beschluss fassten Mitglieder des Technischen Ausschusses auf ihrer jüngsten Sitzung.

Der Ausschuss für Plan und Umwelt hat auf seiner Sitzung am Montagabend entschieden, eine Genehmigung für den Abriss eines Gebäudes am Marstrup  Sønderby 26 (Mastrup) zu geben.

Das 1877 errichtete Wohnhaus ist im Kommunalplan von 2017 mit einer SAVE 4-Klassifizierung als erhaltenswert eingestuft worden. Nach Einschätzung der technischen Verwaltung ist das Gebäude markant umgebaut worden, wobei es unter anderem durch die Wahl des Baumaterials seinen Status als erhaltenswerte Baumasse verlor.

Keine Einwände

Die Kommune hat die Pläne bezüglich des Abrisses in die Anhörung geschickt. „Wir haben keine Einwände bekommen“, so Thomas Vedsted, amtierender Vorsitzender von Plan und Umwelt.  Der Stadtratspolitiker der Liberalen Allianz berichtet, dass der Beschluss einstimmig angenommen wurde. Ausschussmitglied Holger Mikkelsen (Venstre) nahm nicht an der Sitzung teil.

 

Landstelle verschwindet von der Landkarte

Der Antragsteller plant sämtliche Gebäude, darunter das denkmalgeschützte Wohnhaus,  abzureißen. Der Eigentümer teilte der Kommune mit, dass er auf dem abseits gelegenen und von Feldern umgebenen Grundstück keinen Neubau errichten wird.  

Flächennutzungsplan erfassen bei Abrissverbot

Bei einem Abrissverbot muss die Kommune innerhalb eines Jahres einen neuen Flächennutzungsplan zu erstellen. Danach könnte der Besitzer möglicherweise die Kommune dazu verpflichten, das Anwesen, das einen stark verfallenen Eindruck vermittelt, zu übernehmen.           

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