Zwist

Mehrheit will Politiker und Bürgerrepräsentanten Rerup anzeigen

Mehrheit will Politiker und Bürgerrepräsentanten Rerup anzeigen

Mehrheit will Politiker und Bürgerrepräsentanten Rerup anzeigen

Hadersleben/Haderslev
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Mogens Rerup (stehend) Foto: Ute Levisen

Eine knappe Mehrheit des Finanzausschusses befürwortet, den Politiker und Bürgerrepräsentanten Mogens Rerup wegen ehrkränkender Äußerungen bei der Polizei anzuzeigen. Noch ist dies nicht beschlossene Sache. Die Kommune hat eine Anwaltskanzlei mit dem Fall beauftragt. Deren Einschätzung soll in wenigen Tagen vorliegen.

Kehrtwende im Fall Mogens Rerup: Eine knappe Mehrheit hat auf der Sitzung des Finanzausschusses dafür gestimmt, ihren Stadtratskollegen, den Bürgerrepräsentanten Mogens Rerup von der Einheitsliste, wegen ehrkränkender Äußerungen über kommunale Mitarbeiter in den sozialen Medien bei der Polizei anzuzeigen.
Bevor die Mehrheit zu dieser drastischen Maßnahme greift, möchte sie die Einschätzung der von der Kommune beauftragten Anwaltskanzlei abwarten. Das juristische Fazit dieser renommierten Kanzlei soll in einigen Tagen vorliegen, wie der Bürgermeister und Vorsitzende des Finanzausschusses, H. P. Geil (Venstre), sagte. Erst dann werde endgültig entschieden, ob die Kommune Anzeige gegen Rerup erstattet.

Kehrtwende

Ursprünglich hatte der Finanzausschuss auf seiner vorangegangenen Sitzung mehrheitlich beschlossen, es betroffenen Mitarbeitern zu überlassen, ob sie gegen Rerup gerichtlich vorgehen und angeboten, die Prozesskosten im Falle einer Niederlage zu übernehmen. Ein Beschluss, der mit der jüngsten Entscheidung offenbar hinfällig ist. Nach wie vor wird dieser Tagesordnungspunkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit politisch behandelt.

"Unter Verschluss"

Nur soviel: Auf der jüngsten Sitzung stimmten die Politiker darüber ab, den Tagesordnungspunkt öffentlich zu behandeln: Der Antrag wurde mit einem Stimmenverhältnis von 10 : 1 niedergestimmt.
Daher bleibt der Fall Rerup „unter Verschluss“, obwohl die Hauptperson selbst um eine „Veröffentlichung“ gebeten hatte. Dies werde grundsätzlich in Fällen wie diesen so  gehandhabt, da noch kein endgültiger Beschluss vorliege, betonte Geil.

Rerup als Präzedenzfall

„Fälle wie diesen“ gibt es allerdings bislang nur wenige. Wenn überhaupt. Für Mogens Rerup ist die Sache glasklar: Der Fall eines Sozialhilfeempfängers, der im Oktober 2018 wegen beleidigender Äußerungen gegenüber öffentlich Angestellten zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Kronen verurteilt worden ist, könne mit seinem Fall nicht verglichen werden. Dieser Fall dient indes von politischer Seite als Beispielfall, nach dem man sich im Fall Rerup richten könne.
Rerup verhilft seit Jahren als Bürgerrepräsentant Bürgern zu ihrem Recht, was ihm bei der vergangenen Wahl ein Stadtratsmandat einbrachte.

 

Das sagt der Gesetzgeber

Die Kommune setzt im Fall Rerup auf eine Änderung im Strafgesetz vom Dezember 2016: Seither gilt zum erweiterten Schutz öffentlich Angestellter der Paragraf 119a.
Somit können Drohungen und Schikane öffentlich Angestellter in Ausübung ihres Amtes geahndet werden. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug.
Im Januar dieses Jahres trat eine weitere Verschärfung dieses Paragrafen in Kraft, wonach bei der Festlegung des Strafmaßes berücksichtigt wird, inwieweit der Gesetzesverstoß Einfluss auf die Ausübung der Tätigkeit des Opfers hat.
Nach Angaben von Bürgermeister Geil hat es landesweit bislang etwa fünf Urteile diesbezüglich gegeben.

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