Volksverhetzung

Urteil bestätigt: Strafen für „Asylspray“

Urteil bestätigt: Strafen für „Asylspray“

Urteil bestätigt: Strafen für „Asylspray“

lev/Ritzau
Hadersleben/Haderslev
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Ein 36-jähriger Mann muss sich dieser Tage vor einem Geschworenengericht in Sonderburg unter anderem wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau verantworten. Foto: Ute Levisen

Das Westliche Landgericht hat im Großen und Ganzen ein Urteil des Sonderburger Stadtgerichts bestätigt. Drei Männer müssen danach wegen der Verteilung von „Asylspray“ in der Haderslebener Fußgängerzone tief in die Tasche greifen.

Das Westliche Landgericht hat gesprochen und drei Männer wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Trio, Mitglieder der inzwischen abgewickelten Partei „Danskernes Parti“, muss jeweils ein Bußgeld von 15 Tagessätzen in Höhe von 500 Kronen zahlen. Die Männer hatten vor vier Jahren in der Haderslebener Fußgängerzone Dosen mit Haarspray verteilt, die die Aufschrift „Asylspray“ trugen: Damit wollten sie auf ein angebliches Sicherheitsrisiko durch Migranten aufmerksam machen.

Kein Verstoß gegen das Waffengesetz

Mit ihrem Spruch bestätigten die Richter in zweiter Instanz das Urteil des Sonderburger Stadtgericht vor zwei Jahren – zumindest im Großen und Ganzen. Das Landgericht hat das Trio vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz freigesprochen.

 

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