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Polizei: Wer intime Bilder weiterleitet, macht sich strafbar

Polizei: Wer intime Bilder weiterleitet, macht sich strafbar

Polizei: Wer intime Bilder weiterleitet, macht sich strafbar

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Sonderburg/Sønderborg
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Die Polizei wurde zum Avnbøløstenvej gerufen. Foto: Politi.dk

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Die Polizei, die Sonderburger Kommune und Bildungseinrichtungen warnen davor, bestimmte Fotos zu versenden. Einem polizeilichen Bericht zufolge wurden in der Kommune private und intime Fotos von Frauen weitergegeben, ohne dass sie damit einverstanden waren. Das kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Die Polizei für Nordschleswig und Südjütland, die Kommune Sonderburg und eine Reihe von Bildungseinrichtungen in der Kommune warnen junge Menschen davor, intime Bilder und Videos zu teilen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Polizei hervor.

Die Warnung erfolgt, nachdem die Polizei derzeit einen Bericht untersucht, in dem intime Fotos von mehreren jungen Frauen in der Kommune Sonderburg gegen ihren Willen weitergegeben wurden.

Intime Bilder ohne Einverständnis bei Snapchat

Die Polizei nahm am Mittwochmorgen die Anzeige einer 17-Jährigen auf, die festgestellt hatte, dass Fotos von ihr – und mehreren anderen Frauen aus der Region – auf dem sozialen Netzwerk Snapchat kursierten.

Die genaue Zahl der betroffenen Frauen ist noch unklar, da sich die Untersuchung noch im Anfangsstadium befindet.

„Wir nehmen diesen Fall sehr ernst und räumen der Aufklärung hohe Priorität ein, da solche Fälle für die Opfer sehr belastend sind“, betont Henrik Thrane Jensen, Polizeiinspektor bei der Polizei für Nordschleswig und Südjütland.

So ist die Gesetzeslage

Wenn du einer anderen Person nicht eindeutig die Erlaubnis erteilt hast, ein Bild oder ein Video von dir weiterzugeben, hat niemand sonst das Recht, es zu teilen. 

Es ist illegal, pornografische Bilder oder Videos von Personen unter 18 Jahren weiterzugeben oder aufzubewahren – selbst, wenn diese ihre Zustimmung gegeben haben.

Es ist jedoch nicht illegal, wenn das Bild zwischen zwei Personen in einer Beziehung geteilt wird und beide über 15 sind. Bilder oder Videos dürfen niemals an andere weitergegeben werden und müssen nach Beendigung der Beziehung gelöscht werden.

Der stellvertretende Polizeiinspektor Chr. Østergård von der Präventionsabteilung der Polizei fordert sowohl Jugendliche als auch ihre Eltern auf, das Problem sehr ernst zu nehmen.

„Wir leben in einem Zeitalter, in dem wir Bilder und Videodateien mit einem einzigen Klick auf unserem Telefon weiterleiten können und in dem wir große und kleine Dinge mit unseren Freunden in den sozialen Medien teilen“, betont Chr. Østergård.

Wer Bilder verbreitet, ist verantwortlich

Er betont, dass die jungen Menschen, die das Material weiterschicken, nicht unbedingt in böser Absicht handeln. Das schmälert jedoch nicht ihre Verantwortung.

„Wir alle sind mitverantwortlich dafür, den Teufelskreis zu durchbrechen und die Weitergabe von Material fortzusetzen oder zu beenden. Unser Rat ist also einfach. Wer in den Besitz von Bildern und Videoclips kommt, deren Weitergabe die betreffende Person nicht genehmigt hat, sollte das Material löschen und es nicht weiterschicken“, betont der stellvertretende Polizeichef.

Strafrechtliche Konsequenzen

Er weist auch darauf hin, dass eine Strafe wegen der Weitergabe von intimen Bildern und Videos sehr ernste persönliche Konsequenzen haben kann.

„Eine Sache ist die Strafe selbst. Aber man riskiert auch einen Eintrag im Vorstrafenregister, der einen noch jahrelang verfolgen wird. Und man riskiert, dass man sich von seinem Traumjob verabschieden muss“, sagt Chr. Østergård.

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