Gerichtsurteil

Erwachsenenfreund wegen sexueller Übergriffe ins Gefängnis

Erwachsenenfreund wegen sexueller Übergriffe ins Gefängnis

Erwachsenenfreund wegen sexueller Übergriffe ins Gefängnis

Sonderburg/Sønderborg
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Das Sonderburger Stadtgericht Foto: Ute Levisen

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55-Jähriger von Alsen verteidigte sich vor Gericht: „Ich wusste nicht, dass das verboten ist.“ Er wurde vom Schöffengericht zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Am 29. Oktober 2020 wurde ein 55-jähriger Mann von Alsen festgenommen. Der seit Jahren zu den Mentoren der Erwachsenenfreunde gehörende Mann wurde wegen mehrerer sexueller Übergriffe auf einen elfjährigen Jungen und dem Besitz von Kinderporno auf dem Rechner und im Handy für schuldig befunden.

Das Schöffengericht verurteilte den teilweise geständigen Mann zu einem Jahr und drei Monaten Haft. Er darf künftig keinen Kontakt mehr zu Jugendlichen unter 18 Jahren haben und diese auch nicht in seine Wohnung lassen.

Der Mann wurde in einem Punkt der Anklage freigesprochen. Es war laut Schöffengericht kein Vergehen, dass der 55-Jährige und der Sohn seiner Ex-Freundin in einem Zimmer geschlafen hatten. Beide waren nackt.

Der Mann hatte vorher erklärt, der Teenager habe sich nach den Erwachsenen erkundigt, die immer nackt die Nächte verbrachten. „Der Junge war nicht sexuell belästigt. Für ihn war das ganz natürlich“, so Richterin Hanne Sofie Christensen.

Blowjob ein Freundschaftsdienst

Der Angeklagte hatte vorher zugegeben, dass er sich zwischen Mai und Juli 2020 an dem elfjährigen Jungen, der bei ihm, seinem Mentor, ein und ausging, viermal vergriffen hatte. Er und der Junge hatten sich im Schlafzimmer des 55-Jährigen einen Film angeschaut. Als der Film zu Ende war, war der Junge erregt.

Mit der Aufforderung „Willst du nicht das tun, was die Mädchen machen“ soll der Junge seinen 55-jährigen Mentor um einen Blowjob gebeten haben. „Das habe ich dann einfach getan“, so der Angeklagte, der anschließend sehr wohl wusste, dass er einen Fehler begangen hatte. Der Junge war laut ihm sehr zufrieden gewesen.

Mentor wurde weich

Nach einigen Besuchen soll der Junge ihn erneut um einen Blowjob gebeten haben. „Ich habe ihm gesagt, dass er sich nicht schämen muss. Aber ich erklärte ihm, dass er das selber ordnen muss“, so der 55-Jährige. Doch dann war der Mentor erneut weich geworden.

„Mit seinem Charme und Lächeln hat er mich erneut dazu gebracht“, meinte der Mann vor Gericht. Eine halbe Stunde später hatte er den Jungen erneut befriedigt. „Ich dachte ja nicht, dass das strafbar ist“, so der 55-Jährige.

Kinder nicht anziehend

Als Erwachsenenfreund soll man Kindern helfen und sie unterstützen. „War es dein Plan, dich zu vergreifen“, fragte der Ankläger Søren Frederiksen. „Nein. Ich habe mich nie von Kindern angezogen gefühlt. Ich verstehe es nicht. Es war ein Freundschaftsdienst. Ich habe nie selbst etwas davon gehabt“, so der Angeklagte, der angab, bisexuell zu sein. Er hatte ein Profil auf einer Datingseite.

„Dort habe ich Frauen und Männer getroffen“, meinte der Angeklagte. Er ist Vater zweier Kinder. Er hatte dem elfjährigen Jungen nie verboten, über den sexuellen Freundschaftsdienst zu sprechen.

Illegale Fotos gefunden

Der 55-Jährige bestritt, dass Fotos auf seinem Computer von ihm dort gespeichert worden waren. „Die Polizei hat den Rechner schon 2016 kontrolliert. Der Rechner war kaputt und ich habe ihn nie mehr benutzt“, gab er an.

Auf dem Rechner und den beiden beschlagnahmten Handys lagen Fotos von zwei Jungen, die auf einigen völlig nackt waren. Auf dem einen Foto befriedigte sich der Junge, dem der 55-Jährige mit dem „Freundschaftsdienst" geholfen hatte. „Das ist ganz schön heftig, und da hast du deine psychische und physische Überlegenheit ausgenutzt“, stellte die Richterin fest.

Um Bedenkzeit gebeten

Die Jungen sind in Esbjerg von der Polizei verhört worden. Die beiden Videos wurden während der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Gerichtssaal gezeigt.

Der 55-Jährige bat um Bedenkzeit. Gegen die weitere Haft hatte er nichts einzuwenden.

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