Vorsichtsmaßnahme

Sonderburg sagt alle ausländischen Eheschließungen ab

Sonderburg sagt alle ausländischen Eheschließungen ab

Sonderburg sagt alle ausländischen Eheschließungen ab

Sonderburg/Sønderborg
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Eine Eheschließung im Sonderburger Rathaus. Mittlerweile finden alle ausländischen Trauungen in Norburg oder Gravenstein statt. Foto: Lars Skaaning/Ritzau Scanpix

Wegen der Corona-Situation in Deutschland hat die Kommune Sonderburg beschlossen, vorerst keine ausländischen Eheschließungen mehr vorzunehmen.

Rund 20 ausländische Trauungen finden normalerweise pro Woche in der Kommune Sonderburg statt. Doch damit ist jetzt erstmal Schluss. Da fast alle europäischen Länder als Risikogebiete gelten, hat die Kommune nun alle ausländischen Eheschließungen bis Ende November ausgesetzt.

Es besteht ein Einreiseverbot aus fast allen europäischen Ländern und dem Rest der Welt nach Dänemark und daher können wir keine Trauungen mit ausländischen Paaren mehr vornehmen.

Susanne Krogh, Chefin des Bürgerservices

„Es besteht ein Einreiseverbot aus fast allen europäischen Ländern und dem Rest der Welt nach Dänemark und daher können wir keine Trauungen mit ausländischen Paaren mehr vornehmen“, sagt Susanne Krogh, Chefin des Bürgerservices. „Wenn einige Länder oder Landesteile wieder als offen gelten, dann nehmen wir die Trauungen natürlich laufend wieder auf.“

Ausnahme für Schleswig-Holsteiner

Da Schleswig-Holstein vom Einreiseverbot bislang noch ausgenommen ist, können Trauungen mit Bürgern aus diesem Bundesland noch durchgeführt werden. Die Kommune hat allen Paaren aus Schleswig-Holstein das Angebot gemacht, die Trauung auf einen der kommenden Freitage vorzuverlegen, falls gewünscht.

Ausländische Trauungen werden in der Kommune stets freitags durchgeführt, entweder im Nørherredhus in Norburg (Nordborg) oder im Alten Rathaus in Gravenstein (Gråsten).

Mundschutz in sozialen Einrichtungen

Auch im Sozialbereich der Kommune wird es wegen der neuen Corona-Restriktionen Änderungen geben. Ab Donnerstag, 29. Oktober, müssen Angehörige, Besucher und Personal in den Institutionen Mundschutz tragen. Die Anordnung gilt für Wohnangebote, Aktivitätszentren, beschützte Werkstätten und Wärmestuben, im Frauenhaus und in anderen sozialen Einrichtungen. In der kommunalen Heimpflege gilt die Anordnung bereits.
 

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