Lokalpolitik

Marschroute für Residenzpflicht angestrebt

Marschroute für Residenzpflicht angestrebt

Marschroute für Residenzpflicht angestrebt

Tondern/Tønder
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Ein Bewohner der Uldgade in Tondern wurde schon 2018 bei der Kommune vorstellig, weil er das Aussterben der Gasse befürchtete. Foto: Monika Thomsen

Mit diesem neuen „Werkzeug" wollen die Politiker verhindern, dass Straßenzüge ausschließlich zwischenzeitlich bewohnt werden. Die Kommune sucht den Dialog mit den Hausbesitzerverbänden.

In der Kommune Tondern wird eine Strategie für die Einführung von Wohnsitzpflicht in bestimmten Bereichen ausgearbeitet.

Das steht nach einer Entscheidung des Technischen Ausschusses fest, der nun das Startsignal an die Verwaltung gegeben hat.

Mit diesem Werkzeug soll gewährleistet werden, dass die Ortskerne in den betreffenden Gebieten ganzjährlich bewohnt und nicht im Takt mit der Umwandlung der Häuser in Ferienwohnungen zeitweise entvölkert werden.

Populär formuliert, geht es darum, dass weiterhin Licht in den Fenstern ist.

Lars-Erik Skydsbjerg, Fachbereichsleiter

„Populär formuliert, geht es darum, dass weiterhin Licht in den Fenstern ist“, sagt der kommunale Fachbereichsleiter Lars-Erik Skydsbjerg.

Eine Vorlage soll beschreiben, in welchen geografisch definierten Bereichen die Wohnsitzpflicht eingeführt werden soll.

Dabei wird das Augenmerk zum Beispiel auf Straßenzüge in Havneby auf Röm (Rømø), auf die Tonderner Altstadt und die Schlossstraße in Mögeltondern (Møgeltønder) gerichtet, wie der Vorsitzende des Technischen Ausschusses, Bo Jessen (Tønder Listen), erläutert.

Beschlossen ist jedoch noch nichts.

Im Prinzip gibt es keine Wohnsitzerfordernis

Die flexible Regelung (Flexboligordning) würde sich im ländlichen Raum anbieten, um den Verkauf von Immobilien zu fördern, heißt es in den Unterlagen.

Diese ermöglicht, dass Ganzjahreshäuser als Ferien- und Freizeithäuser genutzt werden und zu einem späteren Zeitpunkt zum Status als Ganzjahreswohnsitz zurückkehren können.

Im Prinzip gilt die Wohnsitzerfordernis nicht für private Immobilien in der Kommune Tondern.

Aus einer Erfassung der Kommune geht hervor, dass ein Viertel der Häuser in der Schlossstraße in Mögeltondern nicht als Ganzjahreswohnsitz genutzt wird. Foto: Monika Thomsen

Änderung gilt frühestens nach Besitzwechsel

„In einigen Flächennutzungsplänen ist aber vorgeschrieben, dass die Häuser ganzjährig bewohnt werden müssen“, so Skydsbjerg.

Die Kommune hat jedoch in diesen Fällen keine gesetzliche Handhabe, um gegen mögliche Ferienunterkünfte vorzugehen.

Sollte der Kommunalrat zur Einführung der Wohnsitzpflicht schreiten, würde diese Maßnahme in den betreffenden Bereichen frühestens nach einem Besitzwechsel gelten, wie Skydsbjerg bestätigt.

Keine neue Thematik

Das Thema ist in dem Gremium nicht neu. Bereits im August 2018 hatte sich ein Bewohner aus der Uldgade in Tondern mit seiner Besorgnis, dass mehrere Häuser in dem Straßenzug als Ferienhäuser verkauft worden waren, an die Kommune gewandt.

Im Juni 2020 wurde der Technische Ausschuss über den Stand der Dinge informiert, da mehrere Verbände von Hausbesitzern vorstellig geworden waren. Sie befürchten, dass ganze Straßenzüge durch die begrenzte Nutzung aussterben.

Anschließend wurde auch dem Kommunalrat vermittelt, was Sache ist. Es gab keine Einwände für die Ausarbeitung der Richtlinie.

Es gilt dabei immer, die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen.

Bo Jessen, Ausschussvorsitzender

„Es gilt dabei immer, die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen“, meint der Vorsitzende des Technischen Ausschusses, Bo Jessen (Tønder Listen), am Beispiel von Ballum.

Dort sei es durch die Nutzung als Feriendomizile zur Aufwertung von Immobilien gekommen.

„Die Arbeit mit der Ausarbeitung der Richtlinie erfolgt im Dialog mit den jeweiligen Vereinen der Grundbesitzer“, sagt Jessen.

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