Baupläne abgelehnt
Nein zu Dachfenstern und Erkern
Nein zu Dachfenstern und Erkern
Nein zu Dachfenstern und Erkern
Laut Behörden hat der Denkmalschutz am früheren Gerichtsgebäude in Tondern Vorrang. Der Ausschuss für Technik und Umwelt lehnte daher Baupläne des Eigentümers im Dachbereich ab.
Die Eigentümer des früheren Tonderner Gerichtsgebäudes an der Norderstraße 31 haben beantragt, im Dachbereich des 1914 bis 1916 im Heimatschutzstil erbauten Gerichtsgebäudes Dachfenster und Erker einbauen zu dürfen. Nach Vorlage der Unterlagen im Tonderner Fassadenrat und Behandlung in der Verwaltung hat der Ausschuss für Technik und Umwelt des Stadtrats die Pläne abgelehnt. Das Vorhaben sei nicht mit den für das Gebäude geltenden Denkmalschutzbestimmungen vereinbar, so Ausschussvorsitzender Bo Jessen (Venstre). Das vom Architekten Gyszling entworfene und vom Tonderner Baumeister Thaysen errichtete imposante Gebäude war 2015 an den Unternehmer Bo Kjelkvist und weitere Investoren verkauft worden.
Seitdem sind dort verschiedene Unternehmen angesiedelt, u. a. die Tonderner Niederlassung des Dagebüller Busunternehmens Schmidt-Reisen.
Hochgradig erhaltenswert
Nach Angaben des Vorsitzenden des Ausschusses für Technik und Umwelt im Stadtrat, Bo Jessen (Venstre), ist das frühere Gerichtsgebäude im höchsten Maße denkmalschutzwürdig. „Es ist in der Klasse 1 als hochgradig erhaltenswert eingestuft. Wir müssen einem solchen Gebäude gegenüber Respekt zeigen“, so der Politiker. Aktuell ist der Stil des Hauses unverfälscht bewahrt.
Laut Flächennutzungsplan müssen die Besitzer des ehemaligen Gerichtsgebäudes für jede Art von Änderungen an Fassaden, Dach, Fenstern und Türen eine Genehmigung beantragen.
Im Kommentar des Fassadenrates heißt es: „Das Beantragte wird als nicht den für Tonderns Häuser geltenden Richtlinien entsprechend eingestuft.“ Die neuen Pläne mit Erkern seien nicht dem Baustil angepasst, die Dachfenster würden asymmetrisch platziert.