Extremismus

Bewährungsstrafe im Hamburger «Reichsbürger»-Prozess

Bewährungsstrafe im Hamburger «Reichsbürger»-Prozess

Bewährungsstrafe im Hamburger «Reichsbürger»-Prozess

dpa
Hamburg
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Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger ist vor dem Hanseatische Oberlandesgericht das Urteil gefällt worden. (Archivbild) Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

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Reichsbürger sollen einen Umsturz geplant haben. Ein 67-Jähriger aus Schleswig-Holstein war laut Gericht kein Haupttäter, aber ein Unterstützer. Nun hat ein Hamburger Gericht geurteilt.

Im Prozess um Umsturzpläne sogenannter Reichsbürger hat das Hanseatische Oberlandesgericht einen 67-Jährigen aus dem Raum Bad Bramstedt in Schleswig-Holstein zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung verurteilt. Der Staatsschutzsenat in Hamburg sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte eine terroristische Vereinigung unterstützte und bei der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens half. Zudem habe er Waffenrechtsverstöße begangen.

Laut Gericht hatte der Mann sich Anfang 2022 der sogenannten Kaiserreichsgruppe angeschlossen. Diese Gruppierung habe das Ziel verfolgt, in Deutschland ein autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu errichten. 

Abstruse Aussagen im Prozess

Der Angeklagte habe dabei auch auf die Unterstützung Russlands gesetzt, sagte die Vorsitzende Richterin. Was er dazu im Prozess gesagt habe, sei dermaßen abstrus, dass man nur den Kopf schütteln könne. «Sie übernahmen organisatorische Aufgaben für die Gruppierung», sagte die Vorsitzende Richterin zu dem Angeklagten. Er sei zudem in die Erörterung der Waffenbeschaffung eingebunden gewesen. Nach Überzeugung des Gerichts war der 67-Jährige jedoch kein Haupttäter.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten beantragt, die Verteidigung auf nicht mehr als zwei Jahre plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zu Prozessbeginn Ende Mai hatte der Mann die Anklagevorwürfe eingestanden. Seine Aussage, er habe sich aber im weiteren Verlauf von den Planungen distanziert, nahmen ihm die Richter aber nicht ganz ab.

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