Prozess

AfD und Verfassungsschutz: Erneut Schlagabtausch vor Gericht

AfD und Verfassungsschutz: Erneut Schlagabtausch vor Gericht

AfD und Verfassungsschutz: Erneut Schlagabtausch vor Gericht

dpa
Münster
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Die Rechtsanwälte der AfD im März 2024 im nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Münster (Archivbild). Foto: Guido Kirchner/dpa

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In Münster treffen erneut die AfD und der Verfassungsschutz aufeinander. Verhandelt wird im Berufungsverfahren vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht. Die AfD stellt die Maßstäbe des Gerichts infrage.

Im Berufungsverfahren vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht haben die Anwälte von AfD und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ihren Schlagabtausch fortgesetzt. Dabei ging es unter anderem um Stellungnahmen zu vor rund einer Woche abgelehnten über 470 Beweisanträgen.

Die AfD-Vertreter äußerten ihr Unverständnis über die Entscheidung des Gerichts. Der 5. Senat müsse sich fragen lassen, ob der angelegte Beweismaßstab noch der richtige sei. «Was kann überhaupt geleistet werden, um die rechtsstaatlichen Grundsätze zu gewährleisten?», fragte AfD-Anwalt Christian Conrad.

Der Anwalt des Verfassungschutzes, Wolfgang Roth, warf der AfD vor, die letzten vier Jahre seit der ersten Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln nicht genutzt zu haben. «Es gab reichlich Zeit. Der Prozess beginnt nicht erst, wenn sie ihre Anträge stellen. Das hätte alles viel früher im schriftlichen Verfahren beginnen können.»

Wann es ein Urteil geben wird, war offen. Termine sind bis zu den Sommerferien im Juli angesetzt. Die AfD-Anwälte stellten am siebten Verhandlungstag weitere Anträge. Für die Entscheidungen musste der 5. Senat immer wieder die Sitzung unterbrechen. Bei den Stellungnahmen zu den abgelehnten Beweisanträgen tauschten die Anwälte bereits mehrfach im Verfahren genannte Argumente aus.

Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig.

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