Justiz

Buschmann: Geldstrafen-Schuldner sollen seltener in Haft

Buschmann: Geldstrafen-Schuldner sollen seltener in Haft

Buschmann: Geldstrafen-Schuldner sollen seltener in Haft

dpa
Berlin
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Will bundesrechtlich etwas beisteuern, damit es zu weniger Vollstreckungen kommt: Marco Buschmann. Foto: Michael Kappeler/dpa

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Weil sie eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt haben, sitzen zehn Prozent der Häftlinge eine Ersatzfreiheitsstrafe ab. Bundesjustizminister Marco Buschmann will diese Zahl verringern.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will, dass weniger Menschen wegen nicht bezahlter Geldstrafen in Haft kommen. «In Haft sollten vor allem die sitzen, die auch zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden», sagte er dem Berliner «Tagesspiegel am Sonntag».

Der Zeitung zufolge verbüßen zehn Prozent der Häftlinge eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe, weil sie eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt haben - häufig Menschen mit geringem Einkommen.

«Da sind aber die Länder auch schon tätig geworden und es gibt einen regen Austausch», sagte Buschmann. «Nach dem Koalitionsvertrag wollen wir zudem prüfen, ob wir auch bundesrechtlich etwas beisteuern können, um zu weniger Vollstreckungen zu kommen.» Im Vertrag haben SPD, Grüne und FDP vereinbart: «Das Sanktionensystem einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen, Maßregelvollzug und Bewährungsauflagen überarbeiten wir mit dem Ziel von Prävention und Resozialisierung.»

Der Justizminister prüft zudem eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Die Ampel-Parteien hatten vereinbart, das Strafrecht zu überprüfen und «einen Fokus auf historisch überholte Straftatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz» zu legen. Da sei der Tatbestand des «Erschleichens von Leistungen» nicht der einzige, der bei der Prüfung auf der «Longlist» stehen werde, erklärte Buschmann.

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