Letzte Generation
Eisenreich weist Kritik an Razzia zurück
Eisenreich weist Kritik an Razzia zurück
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Ende Mai wurde eine Razzia gegen Klima-Aktivisten durchgeführt. Man warf ihnen vor, einer kriminellen Vereinigung anzugehören. Bayerns Justizminister begründet nun das Vorgehen, räumt aber auch Fehler ein.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hat Kritik an der umstrittenen Durchsuchungsaktion bei Umweltaktivisten der Letzten Generation zurückgewiesen. Im Innenausschuss des bayerischen Landtags widersprach er insbesondere Spekulationen und Mutmaßungen, die CSU-geführte Staatsregierung habe die Aktion aktiv vorangetrieben, um bewusst ein Zeichen zu setzen.
«Das Ministerium hat zu den Ermittlungen keine Weisungen erteilt und auch sonst keinen Einfluss auf die Ermittlungen genommen», betonte er. Eisenreich räumte aber ein, dass ein Warnhinweis der Behörden auf einer beschlagnahmten Internetseite zunächst fehlerhaft gewesen sei.
Razzia in der Kritik
Ende Mai hatten rund 170 Beamte bei einer Razzia gegen die Letzte Generation Wohnungen und Geschäftsräume in sieben Bundesländern durchsucht, wie die Generalstaatsanwaltschaft München und das Bayerische Landeskriminalamt mitteilten. Der Tatvorwurf lautet auf Bildung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung.
Die Aktivisten bestreiten, kriminell zu sein, obwohl mehrere Mitglieder der Gruppe wegen Straftaten verurteilt wurden, teils zu Haftstrafen. Die Razzia wurde von vielen Seiten als übertrieben kritisiert. Die Gruppe beklagte, ihre Mitglieder fühlten sich wie «Schwerverbrecher behandelt».
Justizministerium fand Ermittlungsverfahren «gut vertretbar»
Nach Worten Eisenreichs war eine Strafanzeige eines Rechtsanwalts Anlass für das Ermittlungsverfahren, mittlerweile lägen 13 Strafanzeigen gegen Mitglieder der Letzten Generation vor. Der Anfangsverdacht gegen einzelne Mitglieder sei auch von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden, der Durchsuchungsbeschluss sei von einem unabhängigen Gericht erlassen worden.
Das Justizministerium sei über das Verfahren, wie in solchen Fällen üblich, zwar mehrfach informiert worden. Geprüft werde dort aber nur, ob das Handeln der Staatsanwaltschaft vertretbar sei. Und in dem Fall sei man zu der Einschätzung gekommen, dass dieses sogar «gut vertretbar» sei. Es habe aber nur die Berichte gegeben und keine Absprachen, hieß es.
Viel kritisiert wurde damals zudem die Abschaltung der Internetseite der Gruppierung mit dem Hinweis «Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar». Die Behörden mussten hier umgehend zurückrudern und betonten, es bestehe bislang nur ein Anfangsverdacht, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handle.
Eisenreich räumte ein, durch die Formulierung sein ein unzutreffender Eindruck entstanden. Die öffentliche Kritik sei deshalb auch berechtigt gewesen. «Im Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung, selbstverständlich, da gibt es keinen Zweifel.» Und das müsse auch für jede Äußerung einer Staatsanwaltschaft gelten.