Quarantäne

Ende der Verdienstausfall-Entschädigung ab 11. Oktober?

Ende der Verdienstausfall-Entschädigung ab 11. Oktober?

Ende der Verdienstausfall-Entschädigung ab 11. Oktober?

dpa
Berlin
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Ein Impfarzt hält einen Behälter mit dem Impfstoff gegen Covid-19 von Pfizer in einem Impfzentrum während der Impfung. (Archivbild) Foto: Dinendra Haria/SOPA Images via ZUMA Press Wire/dpa

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Die Politik erhöht den Druck auf ungeimpfte Beschäftigte. Wer von ihnen in Quarantäne muss, könnte das bald im eigenen Geldbeutel zu spüren bekommen.

In der Corona-Krise wollen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittag über ein einheitliches Vorgehen beim finanziellen Ausgleich für angeordnete Quarantäne beraten.

Im Gespräch ist ein Ende der Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen angeordneter Quarantäne für Ungeimpfte spätestens ab 11. Oktober. Das geht aus einem Entwurf für die Beratungen hervor, über den zuerst das «Handelsblatt» berichtete. Auch «Business Insider» berichtete über diesen Termin. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur war er zunächst noch nicht final zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Verdienstausfall-Entschädigung auf dem Prüfstand

Die Fachminister wollen heute über eine bundesweit einheitliche Linie beraten. In ersten Ländern sollen Nicht-Geimpfte bald schon keinen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfälle mehr haben.

Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht dies bereits vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte grundsätzlich Sympathie für eine solche Linie erkennen lassen und erläutert, die Handhabung liege aber bei den Ländern.

Konkret geht es um Ausgleich für Verdienstausfälle durch den Staat bei Quarantäne, etwa wenn man Kontaktperson von Infizierten war. Unabhängig davon haben Beschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall, also wenn man sich mit Corona infiziert hat.

Schnelltests nicht mehr für alle kostenlos

Ab 11. Oktober sollen nach einem Beschluss von Bund und Ländern auch Corona-Schnelltests nicht mehr für alle kostenlos zu haben sein. Wer sich impfen lassen könnte, soll ab dann dafür bezahlen müssen.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek zeigte sich zuversichtlich mit Blick auf eine bundeseinheitliche Lösung. «Das bundesweit geltende Gesetz legt ganz klar fest: Wer sich bewusst nicht impfen lässt, obwohl es keine medizinischen Hindernisse dafür gibt und durch die Impfung eine Quarantäne hätte vermeiden können, hat bei einer Quarantäne keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung», sagte der CSU-Politiker der «Rheinischen Post». Holetschek ist auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz. Klar sei aber auch: «Wer selbst erkrankt - was übrigens ja auch mit Impfung in manchen Fällen möglich ist - der bekommt natürlich weiterhin sein Geld vom Arbeitgeber, wie bei jeder anderen Krankheit auch», machte der CSU-Politiker klar.

Gesundheitsexperten warnen vor «verdeckter Pandemie»

Die Gesundheitsexperten von SPD und Grünen, Karl Lauterbach und Janosch Dahmen, äußerten jedoch die Sorge, dass sich ungeimpfte Angestellte aus Sorge vor Quarantäne nicht mehr testen lassen. Dann könne eine «verdeckte Pandemie» entstehen, sagte Dahmen der «Rheinischen Post». «Die neue Regelung ist nicht zu Ende gedacht», sagte Lauterbach der Zeitung.

Skeptisch äußerte sich auch Eugen Brysch, der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. «Argumente und niederschwellige Angebote sind besser als Daumenschrauben», sagte Brysch der dpa mit Blick auf die Impfkampagne.

Ein zweiter Beschlussentwurf für die Beratungen sieht nach «Handelsblatt»-Angaben eine Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte und Selbstständige in bestimmten Branchen vor. Aufgrund der Diskrepanz «zwischen einer rechtsverbindlichen 3G-Nachweispflicht im Publikumsverkehr einerseits und einer bloßen Angebotspflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber andererseits wird ein dringender Handlungsbedarf gesehen», heißt es demnach in dem Entwurf. Die Regel solle angesichts der Infektionslage dort eingeführt werden, wo Beschäftigte mit «externen Personen in direkten Kontakt kommen».

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