Familie

Entlastungen für Kinder und Eltern in betreutem Wohnen

Entlastungen für Kinder und Eltern in betreutem Wohnen

Entlastungen für Kinder und Eltern in betreutem Wohnen

dpa
Berlin (dpa) -
Zuletzt aktualisiert um:
Bisher muss beispielsweise eine alleinerziehende Mutter bis zu 25 Prozent ihres Einkommens aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt abgeben. Foto: Marcel Kusch/dpa

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Grünes Licht vom Bundeskabinett für die Abschaffung der sogenannten Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe - unter anderem betrifft es alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer Wohneinrichtung betreut werden.

Kinder und Jugendliche in Deutschland, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen, sowie deren Eltern sollen finanziell weiter entlastet werden.

Das Bundeskabinett hat nach Angaben des Bundesfamilienministeriums eine Abschaffung der sogenannten Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht.

Kinder, die in einer Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie leben, und alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer Wohneinrichtung betreut werden, sollen an den Kosten nicht mehr beteiligt werden. Bisher mussten sie bis zu 25 Prozent ihres Einkommens aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt abgeben. Im vergangenen Jahr war die Kostenheranziehung bereits von maximal 75 auf höchstens 25 Prozent abgesenkt worden.

Die komplette Abschaffung soll nach Angaben des Ministeriums betroffene junge Menschen und Eltern stärker motivieren, Ausbildungen zu beginnen oder eine Arbeit anzunehmen. Bundestag und Bundesrat müssen sich mit dem Gesetz noch befassen. Es soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Mehr lesen