Brand in Asylbewerberheim

Freispruch im Beihilfe-Prozess um tödlichen Brandanschlag

Freispruch im Beihilfe-Prozess um tödlichen Brandanschlag

Freispruch im Beihilfe-Prozess um tödlichen Brandanschlag

dpa
Koblenz
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Ein Deutscher ist vor dem dem Oberlandesgericht Koblenz wegen Beihilfe zum Mord und Beihilfe zum Mordversuch freigesprochen worden. Archiv-Foto Foto: Thomas Frey/dpa

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Vor fast 33 Jahren brennt ein Asylbewerberheim im Saarland, ein Mann stirbt. Der Prozess wegen Beihilfe zum Mord endet mit einem Freispruch.

Im Beihilfe-Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im saarländischen Saarlouis ist der Angeklagte freigesprochen worden. Eine psychische Beihilfe des Angeklagten zu dem Brandanschlag vor 33 Jahren habe sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigt, sagte der Vorsitzende Richter Konrad Leitges bei der Urteilsverkündung in Koblenz.

Die Verteidigung des 55-jährigen Deutschen hatte zuvor Freispruch gefordert, die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren.

Bei dem Brand 1991 starb der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Der Täter wurde im vergangenen Oktober unter anderem wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Er soll laut Bundesanwaltschaft von den Worten des nun Angeklagten bestärkt worden sein und das Feuer in dem Asylbewerberheim in Saarlouis gelegt haben. Der 55-Jährige war unter anderem wegen Beihilfe zum Mord angeklagt worden.

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