Urteil
Haftstrafe für Rechtsextremist Sven Liebich
Haftstrafe für Rechtsextremist Sven Liebich
Haftstrafe für Rechtsextremist Sven Liebich
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Die Staatsanwaltschaft hatte auf neun Monate Haft für Liebich plädiert. Grund ist eine Attacke auf einen Fotografen bei einer Corona-Demonstration. Wie hat ihn das Amtsgericht verurteilt?
Der Rechtsextremist Sven Liebich ist wegen einer Attacke auf einen Fotografen bei einer Corona-Demonstration im November 2020 in Leipzig zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte ihn sowie zwei weitere Männer und eine Frau wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, wie eine Sprecherin auf Anfrage sagte.
Für Liebich wurden sieben Monate Freiheitsstrafe verkündet und «nicht zur Bewährung ausgesetzt». Die Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen sechs und zehn Monaten - teils inklusive anderer Strafen.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig, darüber hatte der MDR am vergangenen Freitag berichtet. Die Gerichtssprecherin erwartet nach eigenen Worten, dass angesichts der von der Verteidung aller Angeklagten geforderten Freisprüche Berufung eingelegt wird. Das Gericht gehe von einer negativen Kriminalprognose aus und davon, dass er auch künftig Straftaten begeht. Die Staatsanwaltschaft hatte auf neun Monate für Liebich plädiert.
Seit 2014 organisiert der auch bundesweit bekannte Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle (Sachsen-Anhalt). Schon mehrfach hatten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen den Mann auseinandergesetzt, aber nur Geld- und Bewährungsstrafen verhängt - eine Haftstrafe vom Juli ist noch nicht rechtskräftig.