Kinderbetreuung

Kabinett verabschiedet Gesetz für bessere Kita-Qualität

Kabinett verabschiedet Gesetz für bessere Kita-Qualität

Kabinett verabschiedet Gesetz für bessere Kita-Qualität

dpa
Berlin
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Zu Verbesserung der Qualität in Kitas wurden mehrere Handlungsfelder festgelegt, jedoch müssen anderen Bereiche Abstriche machen. (Archivbild) Foto: Monika Skolimowska/dpa

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Die Qualität der Betreuung an Kitas soll sich verbessern, dafür stellt der Bund den Ländern auch in den kommenden Jahren Milliarden zur Verfügung. Ministerin Paus muss aber auch Abstriche machen.

Der Bund stellt den Ländern in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung, um die Qualität der Betreuung in Kindertagesstätten zu verbessern. Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag dazu eine Weiterentwicklung des sogenannten Kita-Qualitätsgesetzes, wie das Bundesfamilienministerium am Morgen mitteilte. Zuvor hatten «Stuttgarter Nachrichten» und «Stuttgarter Zeitung» darüber berichtet. Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Der Bundestag muss zuvor noch zustimmen. 

Familienministerin Lisa Paus betonte, trotz knapper Kassen sei es gelungen, wie schon für 2023 und 2024 auch für die kommenden beiden Jahre wieder rund vier Milliarden Euro für die Kitas bereitzustellen. «Das ist ein starkes Signal für bessere Kita-Qualität in Deutschland», hob die Grünen-Politikerin hervor. In dem Gesetz werden sieben Handlungsfelder für eine bessere Qualität definiert. Dazu gehören die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften, ein bedarfsgerechtes Angebot, ein guter Betreuungsschlüssel und die Förderung der sprachlichen Bildung. Drei Handlungsfelder entfallen. So kann das Geld nicht mehr für eine Verbesserung der räumlichen Gestaltung genutzt werden. 

Das Gesetz legt, anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, keine bundeseinheitlichen Standards für die Kindertagesbetreuung fest. Das Ministerium betonte gleichwohl, die Angleichung der Kita-Qualität in Deutschland werde sich weiter beschleunigen. Das Gesetz sei «ein Zwischenschritt für die Entwicklung nationaler Bildungsstandards in Abstimmung mit den Ländern, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen». 

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