Geplante Gesetzesänderung

Länder sollen Bundesgeld vorrangig in Kita-Personal stecken

Länder sollen Bundesgeld vorrangig in Kita-Personal stecken

Länder sollen Bundesgeld vorrangig in Kita-Personal stecken

dpa
Berlin
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Das Familienministerium will seine Mittel umgewidmet sehen Foto: Uwe Anspach/dpa

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Auch in den kommenden Jahren wird es für Kitas in Deutschland Milliarden vom Bund geben. Anders als bisher sollen die Länder das Geld aber künftig nicht mehr für niedrige Gebühren verwenden dürfen.

Die Länder sollen die Milliarden des Bundes zur Kita-Förderung künftig nicht mehr nutzen dürfen, um Eltern bei den Gebühren zu entlasten. Stattdessen soll das Geld ab 2025 hauptsächlich in die Sicherung und Gewinnung von Fachkräften fließen, wie aus einem Papier zur geplanten Neuauflage des Kita-Qualitätsgesetzes hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. 

Bislang konnten die Bundesländer die Mittel in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich bis zu einem Prozentsatz von maximal 49 Prozent zur Senkung oder Abschaffung von Kita-Gebühren verwenden. Mit dem neuen Gesetz, das in den kommenden Wochen das Kabinett passieren soll, soll diese Möglichkeit künftig entfallen. Bislang machen nach Angaben des Familienministeriums nur sechs Bundesländer überhaupt von der Möglichkeit Gebrauch, einen Teil der entsprechenden Bundesmittel für niedrige Kita-Beiträge auszugeben. Das Land Berlin, in dem die Kindertagesbetreuung bis auf einen Grundbetrag und mögliche Zuzahlungen kostenfrei ist, nehme beispielsweise nur die Landesmittel dafür in Anspruch, heißt es.

Ministerium rechnet nicht mit höheren Kita-Gebühren

Deshalb rechnet das Ministerium nach eigenen Angaben auch nicht damit, dass die Neuerung zu höheren Kita-Gebühren führt. Die Länder hätten weiterhin die Möglichkeit, die Entlastung von Eltern bei den Gebühren über ihre Landesmittel zu finanzieren, heißt es. Außerdem solle es eine Übergangsfrist von einem halben Jahr geben, in dem die Verwendung der Mittel für die Steuerung von Kita-Gebühren wie bisher erlaubt bleibe. In Kraft treten soll das neue Kita-Qualitätsgesetz zum 1. Januar 2025. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung dazu habe aber gerade erst begonnen.

In diesem und im vergangenen Jahr hat der Bund die Qualität an Kitas mit Mitteln in Höhe von vier Milliarden Euro gefördert. Weitere vier Milliarden Euro soll es in den kommenden zwei Jahren, also 2025 und 2026, geben.

Zehntausende Kita-Fachkräfte fehlen 

Mit der Gesetzesänderung sollen die Länder verpflichtet werden, das Geld künftig mindestens in eine Maßnahme zur Gewinnung und Sicherung von qualifiziertem Personal zu investieren, heißt es in dem Papier. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) betonte, dass bei der Förderung von Kitas in Zukunft vor allem die Qualität der Einrichtungen im Vordergrund stehen werde - daher die Fokussierung auf Fachkräfte. Investitionen in die frühe Bildung seien «zentral für den Bildungserfolg und Chancengerechtigkeit unserer Kinder», sagte Paus der dpa. Bundesweit verfolge die Regierung hier das Ziel, «gleichwertige Standards in allen Kitas» zu erreichen.

Eine Zielgröße für das angestrebte Personal nennt die Ministerin allerdings nicht. Paus hatte aber unlängst gesagt, dass bis 2030 mit 50 000 bis 90 000 fehlenden Fachkräften in Deutschlands Kitas zu rechnen sei. Laut dem kürzlich veröffentlichten Kita-Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands könnten es im gesamten Bereich der Kinderbetreuung sogar 125 000 fehlende Fachkräfte sein. Wie diese Lücke personell geschlossen werden kann, ist nicht klar. 

 

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