FDP, Grüne und Linke

Opposition will Wahlrechtsreform in Karlsruhe kippen lassen

Opposition will Wahlrechtsreform in Karlsruhe kippen lassen

Opposition will Wahlrechtsreform in Karlsruhe kippen lassen

dpa
Berlin
Zuletzt aktualisiert um:
Britta Haßelmann von den Grünen, Friedrich Straetmann von der Linken und FDP-Politiker Marco Buschmann stellen die Normenkontrollklage von ihrer Parteien gegen die Wahlrechtsreform der Regierungskoalition vor. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Jahrelang war eine Wahlrechtsreform an Union und SPD gescheitert. Dann setzten die Regierungsfraktionen im Bundestag ein Gesetz durch, auf das sie sich mühsam geeinigt hatten. Dessen Qualität will die Opposition nun von höchster Stelle überprüfen lassen.

FDP, Grüne und Linke wollen die Wahlrechtsreform der großen Koalition mithilfe des Bundesverfassungsgerichts zu Fall bringen.

Die drei Oppositionsparteien reichten in Karlsruhe eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle beim höchsten deutschen Gericht ein und stellten einen Antrag auf einstweilige Verfügung. Damit wollen sie die umstrittenen neuen Regelungen vor der Bundestagswahl am 26. September außer Vollzug setzen lassen, wie die Prozessbevollmächtigte, Prof. Sophie Schönberger, am Montag in Berlin erläuterte.

Das mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD Anfang Oktober beschlossene Gesetz verstoße gegen den Grundsatz der Normenklarheit, kritisierten die Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen von Grünen und FDP, Britta Haßelmann und Marco Buschmann, sowie der rechtspolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Friedrich Straetmanns. Es verletze auch das Prinzip der Chancengleichheit der Parteien. Und die angestrebte Verkleinerung des Bundestags werde nicht erreicht.

Die Reform sieht vor, dass es bei der Wahl im Herbst bei der Zahl von 299 Wahlkreisen bleibt. Überhangmandate einer Partei sollen teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden. Beim Überschreiten der Regelgröße des Bundestages von 598 Sitzen sollen bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden. Ziel ist es, den auf 709 Abgeordnete angewachsenen Bundestag wieder zu verkleinern. Dass dies mit der Reform gelingt, wird auch von vielen Fachleuten bezweifelt.

Mit einer abstrakten Normenkontrolle können Normen des Bundes- oder Landesrechts auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden. Einen Antrag können die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestags stellen.

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