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Pflegereform mit Entlastungen und Tariflöhnen beschlossen
Pflegereform mit Entlastungen und Tariflöhnen beschlossen
Pflegereform mit Entlastungen und Tariflöhnen beschlossen
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Als eines der letzten größeren Vorhaben besiegelt die Koalition ein Pflegepaket: Damit soll Tarifbezahlung Pflicht werden, ohne dass Mehrkosten auf Pflegebedürftige durchschlagen. Doch es hagelt Kritik.
Entlastung bei Zuzahlungen im Pflegeheim, höhere Löhne für Pflegekräfte, eine neue Finanzspritze für die Pflege vom Bund: Das sieht eine Pflegereform vor, die der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition noch kurz vor der Wahl beschlossen hat. Die Neuregelungen sollen 2022 greifen.
Zur Finanzierung soll der Pflegebeitrag für Kinderlose leicht steigen. Von Sozialverbänden, Gewerkschaftern, Pflegebetreibern und Opposition kam breiter Protest.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, eine dauerhaft bessere Bezahlung solle die Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen. Klatschen und Bonuszahlungen seien wichtig, dies reiche aber eben nicht. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, es sei gelungen, dass Pflegekräfte nicht gegen Pflegebedürftige ausgespielt würden. «Ordentliche Tariflöhne» seien eine Frage von Anstand und Vernunft.
Die Opposition lehnte das Gesetz ab. Kordula Schulz-Asche (Grüne) sagte, es sei «bestenfalls ein Pflegereförmchen». Die Zuschläge für Pflegebedürftige lösten Verarmungsprobleme nicht. Nicole Westig (FDP) sprach von einer «Mogelpackung», die nicht solide gegenfinanziert und verfassungsrechtlich fragwürdig sei. Harald Weinberg (Linke) sagte, die Baustellen für die nächste Regierung seien noch größer geworden. Ulrich Oehme (AfD) sprach von «billiger Wahlkampftaktik».
Der Handlungsbedarf in der Pflege ist groß: Denn die Eigenanteile für Heimbewohner steigen seit Jahren rasant. Und um dringend benötigte Pflegekräfte zu gewinnen, steht neben Arbeitserleichterungen auch die Bezahlung im Blick. In der Altenpflege mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten bekommt laut Arbeitsministerium nur knapp die Hälfte Tariflohn. Und ein Anlauf für einen Tarifvertrag, den die Regierung für die gesamte Branche verbindlich machen wollte, war gescheitert.
Ein Überblick über die Neuregelungen, mit denen sich abschließend auch noch der Bundesrat befassen soll:
DIE PFLEGEBEDÜRFTIGEN: Heimbewohner sollen ab 1. Januar 2022 neben den Zahlungen der Pflegekasse einen neuen Zuschlag bekommen, der mit der Pflegedauer steigt. Der Eigenanteil für die reine Pflege soll so im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent sinken, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent.
Eine Beispielrechnung zeigt, was das bringen würde - ausgehend vom Bundesschnitt von 911 Euro Pflege-Eigenanteil inklusive eines Anteils für Ausbildungskosten pro Monat: Die Entlastung liegt ab dem 1. Monat bei 45 Euro. Bei mehr als 12 Monaten sinkt der Eigenanteil um 228 auf 683 Euro, ab mehr als 36 Monaten um 638 Euro auf 273 Euro.
Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten trägt. Allerdings kommen für Heimbewohner auch noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu. Unter dem Strich kamen damit zuletzt 2068 Euro pro Monat im Bundesschnitt zusammen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor Überforderung trotz der Reform. Die finanzielle Situation der 900 000 Heimbewohner werde sich im ersten Jahr nicht verbessern, sagte Vorstand Eugen Brysch der dpa. Er kritisierte, dass eine generelle Anhebung der Leistungen der Pflegeversicherung angesichts der Reform zurückgestellt worden sei.
DIE PFLEGEKRÄFTE: Ab 1. September 2022 soll es Versorgungsverträge nur noch mit Einrichtungen geben dürfen, die nach Tarifverträgen oder mindestens in entsprechender Höhe bezahlen. Laut Spahn soll dies vor allem für Pflegekräfte in Ostdeutschland Unterschiede machen. Heil zufolge sollen 500.000 Pflegekräfte profitieren, die bisher nicht nach Tarif bezahlt werden - mit bis zu 300 Euro mehr im Monat.
Die Gewerkschaft Verdi warnte vor Enttäuschung bei Pflegekräften. Es sei offen, ob dies Wirkung entfalte, sagte der Vorsitzende Frank Werneke der dpa. Es gebe im Gesetz keinen Mechanismus, der Gefälligkeitstarifverträge zwischen Pseudogewerkschaften und Anbietern ausschließt, die weiter keine fairen Löhne zahlen wollen. Der Arbeitgeberverband bpa, der private Anbieter vertritt, sprach von einem «schwarzen Tag» für die Pflege und die Tarifautonomie. Die Lohn-Regulierung nehme vielen Einrichtungen die Luft zum Atmen.
DIE FINANZIERUNG: Der Bund soll ab 2022 erstmals einen dauerhaften Zuschuss von jährlich einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung geben. Krankenkassen monierten aber schon, das reiche nicht aus, und warnten vor Beitragssteigerungen. Zugleich soll der Pflegebeitrag für Menschen ab 23 Jahre ohne Kinder von 3,3 auf 3,4 Prozent steigen.
WEITERE PFLEGE-ASPEKTE: Pflegefachkräfte sollen künftig mehr direkt selbst entscheiden dürfen, wie das Gesundheitsministerium erläuterte: etwa wenn es in der häuslichen Krankenpflege um Anwendungen mit Kompressionsverbänden geht. Für Pflegebedürftige soll ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege eingeführt werden - für den Fall, dass im Anschluss an einen Klinikaufenthalt die Pflege im eigenen Haushalt oder in einer Kurzzeitpflege nicht möglich ist. Die Beträge für ambulante Sachleistungsbeträge steigen um 5 Prozent.
Neben der Pflegereform sieht das Gesetz weitere Regelungen vor:
KRANKENKASSEN-BEITRAG: Um die Kassenmitglieder vor steigenden Beiträgen zu bewahren, soll der Bund 2022 zunächst sieben Milliarden Euro als einen Extra-Zuschuss für die gesetzliche Krankenkassen geben - über die regulären 14,5 Milliarden Euro hinaus. Bei Bedarf soll der Steuerzuschuss so erhöht werden können, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag das heutige Niveau von 1,3 Prozent nicht übersteigt.
TABAK-AUSSTIEG: Starken Rauchern soll es erleichtert werden, von der Sucht wegzukommen - mit Medikamenten zur Entwöhnung auf Kassenkosten. Gesetzlich Versicherte, bei denen «eine schwere Tabakabhängigkeit» festgestellt wurde, sollen Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit solchen Mitteln bekommen. Welche unter welchen Voraussetzungen in Therapien verordnet werden können, soll noch festgelegt werden.