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Urteil: Wahlrechtsreform von 2020 verfassungskonform

Urteil: Wahlrechtsreform von 2020 verfassungskonform

Urteil: Wahlrechtsreform von 2020 verfassungskonform

dpa
Karlsruhe
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Derzeit gibt es 736 Abgeordnete im Bundestag, so viele wie nie zuvor. Die Regelgröße war ursprünglich mal auf 598 festgelegt. Foto: Michael Kappeler/dpa

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Das Bundesverfassungsgericht hat die von der damaligen großen Koalition im Jahr 2020 durchgesetzte Wahlrechtsreform für verfassungskonform erklärt. 216 Abgeordnete von FDP, Grünen und Linken, die damals alle in der Opposition waren und geklagt hatten, scheiterten damit in Karlsruhe.

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