Corona-Pandemie

Weiter Streit um Corona-Schutz - Quarantäneregeln geplant

Weiter Streit um Corona-Schutz - Quarantäneregeln geplant

Weiter Streit um Corona-Schutz - Quarantäneregeln geplant

dpa
Berlin
Zuletzt aktualisiert um:
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, äußert sich bei einer Pressekonferenz im Bundesgesundheitsministerium zur aktuellen Corona-Lage. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

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Ab Sonntag soll mit allgemeinen Maskenpflichten und anderen Vorgaben Schluss sein - vieler Warnungen zum Trotz. Zwischen Bund und Ländern knirscht es beim Corona-Kurs. Bei Quarantänezeiten tut sich etwas.

Wenige Tage vor dem Ende der meisten Alltagsauflagen in Deutschland schwelt der Streit über mehr Schutzregeln in Regionen mit kritischer Corona-Lage weiter.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach trat Vorbehalten zahlreicher Bundesländer gegen den neuen Rechtsrahmen für weitergehende Vorgaben in sogenannten Hotspots entgegen. «Man mag das Gesetz mögen oder nicht, aber es ist juristisch sauber gemacht, so dass es umsetzbar wäre», sagte der SPD-Politiker am Mittwoch. «Es sollte viel mehr genutzt werden.» Lauterbach kündigte angesichts vieler, aber meist leichterer Infektionen in der aktuellen Omikron-Welle pragmatischere Regelungen bei Quarantänezeiten an.

Der Minister nannte es «beklagenswert und falsch», dass sehr viele Länder nun nicht von der Hotspot-Regel Gebrauch machten, in denen er selbst dies angemessen gefunden hätte. «Eine rechtliche Unsicherheit kann ich hier schlicht nicht erkennen», betonte er. Eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens als Voraussetzung sei begründbar und könne mit Kriterien zu den Kliniken hergeleitet werden. Er sei überzeugt, dass flächendeckende Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg rechtlich Bestand haben würden. In der Hansestadt stimmte die Bürgerschaft am Mittwoch einem entsprechenden Antrag zu.

Nur zwei Länder wenden Regel an

Nur diese beiden Länder wollen vorerst die Regel anwenden, die in regionalen Hotspots schärfere Auflagen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln erlaubt, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt. Andere Länder hatten moniert, dass eine Anwendung wegen zu unsicherer rechtlicher Vorgaben im Bundesgesetz nicht möglich sei. Grundsätzlich sieht das von der Ampel-Koalition geänderte Infektionsschutzgesetz ab diesem Sonntag nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben etwa zu Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Bussen und Bahnen sowie Tests beispielsweise in Schulen vor.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verteidigte erneut die Hotspot-Regel. Sie gebe den Ländern die nötigen Instrumente, wenn die medizinische Versorgungslage vor Ort nicht mehr gewährleistet sein sollte. «Das sind bewusst hohe Hürden, damit wir von den pauschalen und flächendeckenden massiven Freiheitseinschränkungen wegkommen», sagte er der «Rheinischen Post». Das Gesundheitsministerium hob indes erneut hervor, dass Hotspots nicht nur Städte und Landkreise umfassen könnten, sondern ausdrücklich auch ganze Bundesländer.

Neue Vorschläge zu Isolation und Quarantäne

Die Quarantäneregeln sollen vereinfacht werden. Die Dauer soll generell auf fünf Tage verkürzt werden, wie ein Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) vorsieht. Das Konzept, das an die Länder verschickt wurde, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Bisher dauern Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test frühestens nach sieben Tagen beendet werden.

Konkret sollen Isolierungen, wenn man selbst infiziert ist, künftig noch fünf Tage dauern. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und - beginnend nach fünf Tagen - wiederholt Tests oder Selbsttests zu machen. Zudem soll «keine strenge Isolierung» mehr vorgegeben werden. Eine formelle Anordnung des Gesundheitsamtes, die häufig jetzt schon nicht mehr erfolgt, soll künftig entfallen.

Auch die Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten soll dem Vorschlag zufolge künftig noch fünf Tage dauern und muss nicht mehr eine «strenge Quarantäne» sein. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.

Für Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Pflege soll demnach ebenfalls die Fünf-Tage-Regel gelten. Für das Beenden einer Isolierung wegen einer Infektion sieht der Vorschlag vor, dass man zuvor 48 Stunden ohne Symptome sein muss. Zudem soll man einen negativen Test vorlegen müssen, der frühestens am fünften Tag abgenommen werden kann.

Lauterbach hatte ausdrücklich angekündigt, dass die Länder noch eigene Vorschläge einbringen können. Ziel sei, dass man mit einer neuen Regelung in der nächsten Woche arbeiten könne.

Minister glaubt an allgemeine Impfpflicht

Lauterbach äußerte sich zudem zuversichtlich, dass ein Kompromiss für die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht erreicht werden kann. Nach seiner Kenntnis werde an einem gemeinsamen Vorschlag gearbeitet. Er rechne damit, dass er sein Ministerium in den nächsten Tagen erreiche, so dass möglicherweise ein gemeinsamer Entwurf formuliert werden könne. Die Kompromisslinien, die sich abzeichneten, seien überzeugend und klug. Nähere Angaben machte dazu er nicht.

Der Bundestag soll am Donnerstag kommender Woche (7. April) ohne sonst übliche Fraktionsvorgaben darüber entscheiden, Mehrheiten sind aber noch ungewiss. Den größten Rückhalt hat ein Entwurf einer Abgeordnetengruppe für eine Impfpflicht ab 18 Jahren, den auch Lauterbach und Kanzler Olaf Scholz (SPD) unterstützen. Daneben gibt es einen Entwurf einer Gruppe für eine Beratungspflicht und eine mögliche Impfpflicht ab 50 Jahren. Ein weiterer Gruppenantrag lehnt eine Impfpflicht ab. Auch Union und AfD haben Anträge vorgelegt.

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