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Weitergehende Corona-Maßnahmen - Länder unter Zeitdruck

Weitergehende Corona-Maßnahmen - Länder unter Zeitdruck

Weitergehende Corona-Maßnahmen - Länder unter Zeitdruck

dpa
Berlin
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach fordert die Länder auf, die Hotspot-Regel umzusetzen. Foto: Kay Nietfeld/dpa

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Beim Corona-Krisenmanagement krachte es heftig zwischen Bund und Ländern - finden sie jetzt wieder gemeinsam in die Spur? In wenigen Tagen muss geregelt sein, wie die Virus-Eindämmung weitergeht.

Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen kommen die Länder zusehends unter Druck, weitergehende Corona-Beschränkungen festzulegen.

Für einen nahtlosen Anschluss müssten noch in dieser Woche Entscheidungen gefasst werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) forderte erneut, zusätzliche Alltagsauflagen in regionalen sogenannten Hotspots in kritischer Lage zu erlassen und warb für konkrete Umsetzungskriterien. Die mitregierende FDP beharrte darauf, dass schärfere Vorgaben etwa für breiter angelegte Maskenpflichten nur unter Bedingungen und nicht pauschal beschlossen werden könnten.

Lauterbach will heute mit den Gesundheitsministern der Länder über die Anwendung der Eingriffsmöglichkeiten beraten, die sie nach Änderungen des Infektionsschutzgesetzes haben. Mit konkreten Kriterien sollten die Länder in der Lage sein, die Hotspot-Regel umzusetzen, machte der Minister am Sonntagabend im TV-Sender Bild deutlich. «Und ich appelliere an die Länder, das jetzt zu machen.»

Streitpunkt neue bundesweite Rechtsgrundlage

Gegen geballten Proteste der Länder hatte die Ampel-Koalition eine neue bundesweite Rechtsgrundlage durchgesetzt, die nur noch wenige allgemeine Schutzregeln etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen erlaubt. Die Länder können nach einer Übergangsfrist bis kommenden Samstag (2. April) aber für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln verhängen, wenn das Landesparlament für die Hotspots eine kritische Lage feststellt. Mehrere Länder beklagen, dass mangels konkreter Kriterien dafür keine rechtssichere Regelung möglich sei.

Schwellenwerte, ab wann eine Region ein Hotspot ist, sind im Gesetz nicht beziffert. Generelle Voraussetzung ist, dass eine Überlastung der Klinikkapazitäten droht. Lauterbach hatte vier Kriterien dafür genannt und wollte sie auch seinen Länderkollegen erläutern: Erstens, wenn Kliniken die Notfallversorgung nicht mehr leisten könnten - wegen zu vieler Corona-Patienten oder Personalausfälle; zweitens, wenn sie planbare Eingriffe absagen oder drittens Patienten in andere Häuser verlegen müssten - sowie viertens, wenn Vorgaben zu einer Mindestpräsenz von Pflegekräften nicht eingehalten werden könnten.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr machte deutlich, dass die Hotspot-Regel darauf ziele, wenn «in einzelnen Städten oder Kommunen» eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe. Sie sei «an strenge Voraussetzungen geknüpft und darf eindeutig nicht pauschal angewandt werden», sagte er in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Länder seien nicht wehrlos. «Wer etwas anderes behauptet, hat entweder das Gesetz nicht verstanden oder scheut sich, Verantwortung zu tragen.» Mecklenburg-Vorpommern hat bereits das ganze Land bis Ende April zum Hotspot erklärt, der Stadtstaat Hamburg plant dies ebenfalls.

«Es geht rechtlich nicht»

Lauterbach lehnte Forderungen des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) nach einer bundesweiten Verlängerung der Maskenpflicht ab. «Es geht rechtlich nicht», sagte er bei Bild TV. Lauterbach betonte aber, dass auch er selbst gerne die Maskenpflicht
beibehalten hätte, wenn es rechtlich möglich gewesen wäre. Er appellierte an die Länder, dies in den Hotspots zu regeln, und forderte die großen Supermarktketten auf, in ihren Filialen bundesweit per Hausrecht die Maskenpflicht durchzusetzen. Für Montag erwartete er demnach eine Reaktion der Unternehmen auf seinen Appell.

Ein Großteil der Menschen in Deutschland will laut einer YouGov-Umfrage weiter Maske in Innenräumen tragen. 41 Prozent gaben an, dies etwa in Geschäften oder im Bahnverkehr auch ohne Maskenpflicht tun zu wollen. 27 Prozent sagten, sie würden dann hin und wieder Maske tragen, 9 Prozent selten. 17 Prozent der 714 Befragten gaben an, nie mehr eine Maske in Innenräumen aufsetzen zu wollen, wenn es keine Pflicht mehr gibt.

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