Ratten müssen unverzüglich bei der Kommune gemeldet werden

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Ratten oder Anzeichen von Ratten müssen der Kommune schnellstmöglich gemeldet werden. Das ist gesetzlich festgehalten, da die Tiere Krankheitsüberträger sind. 

Fünf Punkte gibt es laut Umweltbehörde (Miljøstyrelsen) zu beachten:

  • Es spielt bei der Meldung keine Rolle, ob es sich um drinnen, draußen, einen privaten oder öffentlichen Bereich handelt. 
  • Eine Meldung muss einen Besuch der kommunalen Rattenbekämpfung nach sich ziehen.
  • Die Schädlingsbekämpferinnen und -bekämpfer beurteilen, ob es sich um Ratten handelt und was die folgenden Schritte sind.
  • Typischerweise werden Rattenfallen oder Gifte an geeigneten Stellen platziert. 
  • Die Kosten für die Schädlingsbekämpfung werden über die Gemeindesteuer (kommuneskat) gedeckt oder eine Gebühr via Vermögenssteuer (ejendomsskat) erhoben.