Flensburg

E-Scooter-Verleih: Soll die Stadt an den Gewinnen beteiligt werden?

E-Scooter-Verleih: Soll die Stadt an den Gewinnen beteiligt werden?

E-Scooter-Verleih: Stadt an den Gewinnen beteiligen?

Benjamin Nolte
Flensburg
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In Flensburg gibt es aktuell zwei E-Scooter-Anbieter. Foto: Benjamin Nolte

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Die CDU-Ratsfraktion fordert, dass für die E-Scooter eine Sondernutzungsgebühr erhoben wird. Das stößt jedoch nicht bei allen auf Begeisterung.

Mittlerweile stehen im Flensburger Stadtgebiet mehrere hundert E-Scooter zur Verfügung. Anfang dieses Jahres hatte sich zwar einer von insgesamt drei Anbietern vom Markt zurückgezogen, das Stadtbild prägen seitdem gefühlt dennoch mehr akkubetriebene Roller als vorher.

Nicht jeder kann sich mit den neuen, erst seit wenigen Jahren verfügbaren Fortbewegungsmitteln anfreunden. Auch in der Politik wurden die Scooter oft hitzig diskutiert.

Andere Städte erheben bereits Gebühren

Eine Vorlage der CDU-Ratsfraktion sorgt nun für neuen Zündstoff. Die Fraktion fordert eine Sondernutzungsgebühr für E-Scooter. „Eine kostenfreie Nutzung öffentlicher Flächen zum Zweck gewerbsmäßigen Geschäftsbetriebs wird in der Stadt Flensburg bislang nur E-Scooter-Betreibern ermöglicht“, heißt es in der Beschlussvorlage.

Die Stadt Flensburg soll zukünftig an den Gewinnen, die die Anbieter auf den Straßen der Stadt erzielen, beteiligt werden. Deutschlandweit gibt es bereits Städte, die ähnliche Gebühren erheben. In der Regel Beträge zwischen 20 und 100 Euro pro Gerät und Jahr.

Wildwuchs von abgestellten E-Scootern

Neben den fehlenden Gebühren für die gewerbliche Nutzung sieht die CDU-Ratsfraktion auch in den nahezu uneingeschränkten Abstellmöglichkeiten ein fortschreitendes Problem. Es herrsche „Wildwuchs“, was das Abstellen angehe, man sehe unter anderem eine Gefahr für Sehbehinderte und ein erschwertes Durchkommen auf Gehwegen mit Kinderwagen.

Feste Parkzonen stoßen auf Ablehnung

Der Vorschlag, feste Parkzonen für E-Scooter einzurichten, stieß bei den übrigen Fraktionen im Aussschuss für Bürgerservice, Schutz und Ordnung auf wenig Begeisterung.

Man müsse aufpassen, dass Sinn und Zweck der E-Scooter im Gesamtmobilitätskonzept nicht verloren gingen, hieß es von Grünen. Es gehe darum, Lücken zu schließen, die vom normalen ÖPNV nicht abdeckt werden.

Eingeschränkte Flexibilität könnte negative Folgen haben

E-Scooter sollen nicht grundsätzlich an Attraktivität verlieren: Feste Abstellflächen würden sich jedoch auf die Flexibilität auswirken und könnten dazu führen, dass diese sinnvolle Ergänzung zu anderen Fortbewegungsmitteln zu weniger Nutzung führt.

Die SSW-Fraktion sieht unterdessen auch in der lokal eingeschränkten Nutzung der Roller ein Problem. Nicht jeder Anbieter lässt ein Abstellen in jedem Stadtteil Flensburgs zu. Man picke sich die Rosinen raus, hieß es aus den Reihen des SSW. Geprüft werden soll durch die Stadtverwaltung, ob man die Anbieter dazu zwingen kann, dass sie ihr Angebot grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zugänglich machen zu müssen, egal in welchem Stadtteil sie wohnen.

Feste Abstellflächen sollen geprüft werden

Des Weiteren sollen Optionen zur Einrichtung fester Abstellflächen, die Einführung einer Sondernutzungsgebühr und eine engere Kommunikation mit den Anbietern geprüft werden. Grüne und CDU sehen auch ein Problem in der missbräuchlichen Nutzung der Roller. Erst vor wenigen Wochen fischten Taucher aus dem Flensburger Hafenbecken elf dieser Mietroller.

Geprüft werden soll auch, ob die Anbieter über GPS nachvollziehen können, wenn ein Gerät in der Förde liegt und wer es zuletzt genutzt hat.

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Hannah Dobiaschowski
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