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Acht Jahre für tödlichen Stich gegen Ex-Freundin gefordert

Acht Jahre für tödlichen Stich gegen Ex-Freundin gefordert

Acht Jahre für tödlichen Stich gegen Ex-Freundin gefordert

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Der Prozess um einen tödlichen Messerstich in Kiel nähert sich dem Ende. (Archivbild) Foto: Sönke Möhl/dpa

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Ein junger Mann verletzt seine 17 Jahre alte Ex-Freundin mit einem Messerstich tödlich. Auf dem Weg ins Krankenhaus verursacht er einen Unfall. Nun fordert die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe.

Für den Tod einer 17-Jährigen nach einem Messerstich in Kiel fordert die Staatsanwaltschaft acht Jahre Jugendstrafe für den angeklagten Ex-Freund. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer am Montag eine Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Geiselnahme mit Todesfolge, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Nebenklage hat sich dem Antrag angeschlossen.

Seit Mai muss sich der 20-Jährige vor dem Landgericht wegen des Todes der jungen Frau im Oktober 2023 verantworten. Die Verteidigung geht nach Angaben des Gerichtssprechers dagegen davon aus, dass der Angeklagte keinen Tötungsvorsatz hatte. Sie stellte aber keinen konkreten Antrag.

Das Geschehen im Oktober 2023

In einer vom Landgericht am ersten Verhandlungstag vorgeführten Videoaufzeichnung der Vernehmung beim Hafttermin nach der Tat hatte der Deutsche eingeräumt, seine Freundin mit einem Messerstich getötet zu haben. «Ich wollte ihr nichts antun, nie», sagte er in der Videoaufzeichnung. «Ich habe nicht gewollt, was passiert ist, aber ich stehe dafür gerade.» Früheren Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge war der Mann zuvor bereits mehrfach wegen Straftaten in Erscheinung getreten.

In der mehrstündigen Vernehmung hatte der Angeklagte den Ablauf des Tattages geschildert. Seine Ex-Freundin habe eine enge Beziehung auch zu einem früheren Freund unterhalten, was ihn verletzt habe. Die 17-Jährige und er hätten daher eine Beziehungspause vereinbart. Am Tattag habe er beide am Hauptbahnhof getroffen. Sie seien gemeinsam im Auto eines weiteren Bekannten zur Wohnung seiner Mutter gefahren, um zu reden. Es kam aber zum Streit. Der 20-Jährige gab zu, in der Wohnung mit einer Schreckschusspistole auf die 17-Jährige und den ehemaligen Freund geschossen zu haben.

Unfall in der Innenstadt

Die Situation habe sich dann auf die Straße verlagert, wo der vierte Beteiligte in seinem Auto gewartet habe, sagte der 20-Jährige. Er habe dem Mann die Autoschlüssel abgenommen und die 17-Jährige gezwungen, mit ihm allein in diesem Auto wegzufahren. Er habe irgendwo in Ruhe mit ihr reden wollen. Während der Fahrt habe er ein Messer in der Hand gehalten. Als seine Freundin nicht aufgehört habe zu schreien, habe er ihr einen Schlag versetzen wollen. «Ich wollte sie schlagen, damit sie innehält. Ich habe sie dann mit dem Messer abgestochen, was ich nicht wollte», sagte der Angeklagte stockend und unter Tränen. Als er gemerkt habe, dass seine Freundin schwer verletzt gewesen sei, habe er nur noch den Wunsch gehabt, sie ins Krankenhaus zu bringen, um ihr Leben zu retten.

Mit hoher Geschwindigkeit und hupend sei er am Bahnhof vorbei und bei Rotlicht über eine Kreuzung in der Innenstadt gefahren. Es kam zum Zusammenstoß mit einem anderen Auto. Rettungskräfte versuchten, die 17-Jährige wiederzubeleben. Sie starb wenig später im Krankenhaus. Der Messerstich hatte das Herz der Jugendlichen getroffen. Fahrer und Beifahrer in dem zweiten Wagen wurden verletzt, ebenso der Angeklagte.

Das Urteil in dem Prozess soll am Montag (13.00 Uhr) verkündet werden.

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