Hamburg

AfD mit Eilantrag gegen Hotspot-Regel gescheitert

AfD mit Eilantrag gegen Hotspot-Regel gescheitert

AfD mit Eilantrag gegen Hotspot-Regel gescheitert

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben als einzige Bundesländer die Corona-Hotspotregel angewandt. In der Hansestadt versuchte die AfD, Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen zu kippen. Vergeblich.

Die AfD ist mit ihrem Eilantrag gegen die Hamburger Corona-Hotspotregelung mit erweiterten Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen zu Clubs und Diskotheken gescheitert. Die Hansestadt habe auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes - nach entsprechender Feststellung der Bürgerschaft - erweiterte Schutzmaßnahmen treffen dürfen, begründete das Verwaltungsgericht am Mittwoch seine Entscheidung. Sie habe zu Recht eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage angenommen, weil aufgrund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten drohe. Die AfD kündigte an, eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zu prüfen.

Die AfD-Vorstandsmitglieder Krzysztof Walczak, Dirk Nockemann, Alexander Wolf und Joachim Körner fühlten sich wegen der Hotspot-Regelung in ihren Rechten verletzt und zogen deshalb vor Gericht. Sie wollten die Stadt verpflichten, Verstöße der Antragsteller gegen die Maskenpflicht und gegen die Zugangsvoraussetzungen zu Clubs und Diskotheken zu dulden.

Die Hamburgische Bürgerschaft hatte Ende März eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens festgestellt und die Hansestadt zum Corona-Hotspot erklärt. Auf dieser Grundlage hatte der Senat die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen und dem Einzelhandel sowie das 2G-plus-Zugangsmodell zu Tanzveranstaltungen um vier Wochen verlängert. Beim 2G-plus-Modell ist ein negativer Corona-Test Pflicht, sofern keine Auffrischungsimpfung oder eine Grundimmunisierung plus Genesung nachgewiesen werden kann. Eine Verlängerung der bis Ende des Monats laufenden Hotspot-Regelung ist nach Angaben des Senats bisher nicht vorgesehen.

Nach Auffassung des Gerichts ist die konkrete Ausgestaltung der Maskenpflicht in der Coronavirus-Eindämmungsverordnung nach summarischer Prüfung materiell rechtmäßig. Die Stadt habe davon ausgehen dürfen, dass eine gleichwertige Alternative zum Tragen einer FFP2-Maske nicht gegeben sei. Es sei nicht zu beanstanden, dass vor allem das Tragen von FFP2-Masken, insbesondere in geschlossenen Räumen, eine hohe Wirksamkeit bei vergleichsweise geringer individueller Einschränkung biete. Die 2G-plus-Regelung sei ebenfalls materiell rechtmäßig.

AfD-Vize Walczak nannte die Entscheidung nicht überzeugend. Das Gericht ziehe sich darauf zurück, dass dem Senat weiter ein Einschätzungsspielraum zuzubilligen sei. Wenn aber die Realität gegen einen Hotspot spreche und daher fraglich sei, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Fortführung der Corona-Maßnahmen vorliegen, «kann man sich nicht in solche Leerformeln flüchten». Das Gericht müsse sich die Frage gefallen lassen, warum es anders als Verwaltungsgerichte in anderen Bundesländern eine derart regierungsnahe Rechtsprechung für den Senat an den Tag lege.

Bestätigt sah sich dagegen die Grünen-Fraktionsvorsitzende Jennifer Jasberg: «Wir haben durch die wenig einschränkenden Maßnahmen, dazu gehören vor allem Maskenpflicht und eine Zugangsbeschränkung für Clubs und Diskotheken, einen vernünftigen Übergang in den Sommer ermöglicht.» Dass die Maßnahmen nun voraussichtlich am Ende des Monats ausliefen, sei richtig. «Auf den kommenden Herbst blicken wir allerdings sensibel, hier erwarten wir mit Blick auf die Pandemie-Entwicklung ein bundesweit einheitliches Vorgehen.»

Auch der FDP-Landesvorsitzende Michael Kruse hatte eine Klage gegen die Hotspot-Regel angekündigt - und sich dafür erheblichen Ärger in der Partei eingehandelt. Landesvorstand Carl Coste hatte die Klage als PR-Aktion und «für eine Rechtsstaatspartei unwürdig» bezeichnet. Doch Kruse blieb dabei, betonte vor einer Woche, nach einer rechtlichen Prüfung innerhalb von sieben Tagen über eine Klage zu entscheiden. Das Gericht erklärte nun am Mittwoch, dass weiterhin nichts von einer Klage bekannt sei. Ein FDP-Sprecher sagte, dass Kruse am Abend entscheiden wolle.

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